Bei der Umsetzung des E-Health-Gesetzes muss das Pflichtenheft eingehalten werden. Ansonsten drohen Sanktionen.
Das Bundesgesundheitsministerium setzt bei der Überwindung räumlicher Distanzen vor allem für die Versorgung ländlicher Regionen, aber auch bei Kooperationen über Sektorengrenzen hinweg auf die Telemedizin. Vorhandene Pilotprojekte reichten dazu nicht aus, notwendig sei eine flächendeckende Telematikinfrastruktur, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz.Sie fügte mahnend hinzu: „Wir lassen nicht zu, dass dies durch interessengeleitetes Klein-Klein verhindert wird. Die Zeitpläne des E-Health-Gesetzes müssen eingehalten werden.“
Ministerium macht Druck bei E-Health: Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz beim Hauptstadtkongress. © Pilick
BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium setzt bei der Überwindung räumlicher Distanzen vor allem für die Versorgung ländlicher Regionen, aber auch bei Kooperationen über Sektorengrenzen hinweg auf die Telemedizin. Vorhandene Pilotprojekte reichten dazu nicht aus, notwendig sei eine flächendeckende Telematikinfrastruktur, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz.
Sie fügte mahnend hinzu: „Wir lassen nicht zu, dass dies durch interessengeleitetes Klein-Klein verhindert wird. Die Zeitpläne des E-Health-Gesetzes müssen eingehalten werden.“
ÄZ 9.6.2016