Verfahren zur Berechnung der Ausgleichszahlungen im Rahmen des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Ausgleichszahlungen zu erhalten?
Welche Entschädigungszahlungen müssen mitgeteilt werden?
Wie erfolgt die Mitteilung an die KV RLP?
Der Vorstand bittet alle Praxen, die aufgrund der rückläufigen Patientenzahlen bzw. Behandlungszeiten Honorarverluste von mehr als 10% erwarten, bis zum 29. Juni 2020 im geschützten Mitgliederbereich anzugeben, ob und in welcher Höhe eine Praxis Entschädigungszahlungen im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. März 2020 erhalten hat.
Einzelheiten s. angehängtes KV RLP Rundschreiben vom 16.06.2020