Coronatest-Abrechnung nach App Warnung

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  • Letzter Beitrag 18 Juni 2020
Dr. Günter Gerhardt schrieb 18 Juni 2020

Es können sich künftig Patienen bei uns vorstellen, die einen Corona-Test benötigen, weil ihre Corona-Warn-App es ihnen empfohlen hat., s.u.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 18 Juni 2020

Das sind die neuen „Corona-App“-Leistungen:

EBM

Legende

Euro

02402

Zusatzpauschale im Zusammenhang mit der Entnahme von Körpermaterial für Untersuchungen nach der Gebührenordnungsposition 32811 auf das beta-Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Warnung durch die Corona-Warn-App zum Ausschluss einer Erkrankung

Obligater Leistungsinhalt
Abstrichentnahme(n) aus den oberen Atemwegen (Oropharynx-Abstrich und/oder Nasopharynx-Abstrich (-Spülung oder -Aspirat)),

einmal am Behandlungstag

10,00

40101

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 32811 bei Probeneinsendung für Versandmaterial, Versandgefäße usw. sowie für die Versendung bzw. den Transport von Untersuchungsmaterial, ggf. auch von infektiösem Untersuchungsmaterial, einschl. der Kosten für die Übermittlung von Untersuchungsergebnissen,
einmal am Behandlungstag

Kosten für Versandmaterial, für die Versendung bzw. den Transport des Untersuchungsmaterials die Übermittlung des Untersuchungsergebnisses innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft, eines Medizinischen Versorgungszentrums oder eines Krankenhausgeländes sind nicht berechnungsfähig.

2,60

 Quelle: Beschluss des Bewertungsausschusses vom 12. Juni 2020

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