Das Fragezeichen im Titel muss natürlich weg. Covid-19 muss als Berufskrankheit anerkannt werden.
Covid 19 Berufskrankheit?
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- Letzter Beitrag 10 April 2020
BÄK-Präsident Reinhardt
Covid-19 als Berufskrankheit für Ärzte anerkennen
Um Ärzte und Pfleger gegen das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus abzusichern, fordert der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, Covid-19 als Berufskrankheit anzuerkennen: „Wenn zum Beispiel eine Ärztin oder ein Pfleger nach einer Lungenentzündung eine schwere chronische Atemwegserkrankung behält, sollte das zu einer Unterstützung durch die Berufsgenossenschaften führen“, sagte der Allgemeinarzt den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Eine Gefahrenzulage für Ärzte dagegen sei nicht nötig.
Weiter räumte Reinhardt ein, dass durch die krisenbedingte Verschiebung von planbaren Eingriffen und Untersuchungen Probleme bei der Patientenversorgung auftreten könnten. In lebensgefährliche Lagen komme deswegen zwar niemand, es gebe aber Grenzfälle. „Im Extremfall kann es zum Beispiel sein, dass bei einer Verschiebung einer Früherkennungsuntersuchung, etwa bei Brustkrebs, sich auch die Diagnosestellung um einige Wochen verschiebt.“
Reinhardt rechnet nicht damit, dass es aufgrund der Corona-Epidemie über Ostern zu einem Kollaps der Intensivstationen kommt. Im Moment sei Deutschland noch weit von „italienischen Verhältnissen“ entfernt, aktuell seien rund 10.000 Intensivbetten hierzulande frei. Zugute komme dem hiesigen Gesundheitssystem auch „die sehr dichte, gut funktionierende ambulante Versorgung“, erklärte der BÄK-Präsident. „Unser System ist weltweit einzigartig. In Italien oder Spanien läuft es anders. Dort wird jeder, der etwas stärkere Symptome hat, in den Kliniken behandelt.“ In Deutschland aber würden sechs von sieben mit Sars-CoV-2 infizierte Patienten von einem niedergelassenen Arzt behandelt. „Das entlastet die Krankenhäuser immens“, sagte Reinhardt.
Mit Blick auf die Debatte um eine Maskenpflicht als Voraussetzung für eine Lockerung der Kontaktsperren warnte der BÄK-Präsident vor den Folgen für das öffentliche Leben in Deutschland: „Das darf keine Dauersituation werden. Wir sollten nicht wie in Asien vom Dreijährigen bis zum 93-Jährigen mit Masken herumlaufen. Wir sollten uns ins Gesicht schauen können und nicht ängstlich aneinander vorbeilaufen.“ Wenn nötig, sei allenfalls eine kurzfristige staatliche Empfehlung zum Maskentragen in Ordnung.
Trübe Aussichten für den Sommerurlaub
Um Altenheime nicht dauerhaft zu isolieren, fordert Reinhardt neue Regeln zum Schutz der Bewohner vor einer Sars-CoV-2-Infektion; dann müssten Besuche wieder möglich sein, sagte der BÄK-Präsident – „aber eben abgesichert. Wir müssen da in Zukunft größeren Aufwand treiben“. Alle Besucher sollten Schutzkleidung tragen, forderte Reinhardt weiter: „Sinnvoll wäre auch eine Schleuse, in der sich Gäste desinfizieren und Schutzkleidung anlegen müssen. Erst danach sollten sie die Räume der Bewohner betreten.“ Die zusätzlichen Hygienemaßnahmen für Besucher seien jedoch vom Pflegepersonal nicht zu leisten. „Das wäre etwas für Freiwilligendienste“, regte Reinhardt an. Die Kosten dafür solle die öffentliche Hand tragen.
Der Sommerurlaub wird nach Überzeugung des Ärztepräsidenten in Deutschland noch mit massiven Einschränkungen verbunden sein. „Ich glaube nicht, dass die Deutschen in diesem Sommer schon wieder Urlaubsreisen machen können“, sagte Reinhardt. Selbst bei schrittweiser Rückkehr in den Alltag werde die Pandemie das Land noch bis zum Sommer beschäftigen. „Darum glaube ich, dieser Sommer wird anders. Wir werden wohl nicht wie gewohnt ins Auto, in den Zug oder ins Flugzeug steigen und in die Ferien fahren.“ Auch würden in Urlaubsländern wie Italien oder Spanien die Probleme noch nicht soweit gelöst haben, dass Tourismus wieder möglich sei. „Ich hoffe aber sehr, dass wir das in Teilen in den Herbstferien machen können – und erst recht im kommenden Jahr“, fügte Reinhardt hinzu.
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