Interview mit Landesdatenschutzbeauftragtem Dieter Kugelmann, der nicht sofort mit voller Härte zuschlagen will, sondern die Beratung in den Mttelpunkt stellen will.
Interview mit Landesdatenschutzbeauftragtem Dieter Kugelmann, der nicht sofort mit voller Härte zuschlagen will, sondern die Beratung in den Mttelpunkt stellen will.
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Prof. Dr. Edgar Weiler
Müssen Ärzte Angst vor Abmahnungen wegen der DSGVO haben?
„Ich würde eher vorläufige Entwarnung geben. Zum einen sind die deutschen Gerichte im Moment derart belastet und überlastet, dass ein Abmahnanwalt oder eine sonstige Person, die aus Abmahnungen gegen Ärzte und Ärztinnen Profit ziehen möchte, zunächst einmal einen „Weg durchs Irrenhaus“ vor sich hat. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den deutschen Gerichten pro Instanz beträgt mittlerweile zwei Jahre. Dazu tragen auch die überlasteten Verwaltungsgerichte mit ihren unsäglichen und unzähligen „Asylverfahren“ bei; zu den Verwaltungsgerichten wurden nämlich auch Richter der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit abgezogen, die natürlich dann auch wieder den Abmahnanwälten „fehlen“…
Hinzu kommt, dass, wenn Arzt/Ärztin auf eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung nach der Datenschutzgrundlagenverordnung (ein EU-Ungetüm) nicht reagiert, der Abmahnende einen Gerichtskostenvorschuss, und, wenn er selbst kein Anwalt ist, auch einen Anwaltskostenvorschuss, einzahlen muss. Dies, in Kombination mit der eben beschriebenen Situation bei deutschen Gerichten, wird ihn eher davon abhalten, eine Abmahnung auch wirklich gerichtsanhängig zu machen. Die Gerichts- und Anwaltskosten des Abmahnenden, als Vorschuss gedacht, könnten da schon einmal an die eintausend Euro und mehr heranreichen.
Ferner will die Politik teure Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung ohnehin stoppen. So erstreben die großen Fraktionen im Bundestag noch vor der Sommerpause eine entsprechende Gesetzesänderung an: Da bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts unbewusste Verstöße nicht zu vermeiden seien, dürfe dies nicht für eine Abmahnwelle missbraucht werden. Die Politik sei gefordert, anwaltlichem Treiben schnell einen Riegel vorzuschieben. Noch gibt es übrigens gar keine Abmahnwelle im Zusammenhang mit den seit Ende Mai geltenden Datenschutzregeln, jedoch einzelne Unternehmen erhielten durchaus bereits Schreiben von Anwälten, in denen mit Verweis auf DSGVO-Verstöße neben einer Unterlassungserklärung auch Geldzahlungen verlangt wurden. Die Politik will aber dafür sorgen, dass eine solche Gebühr für mindestens ein Jahr lang nicht mehr gefordert werden darf.
„Ich halte es z.B. für falsch, wenn man, falls ein anwaltliches Abmahnschreiben ins Haus flattert, gleich den eigenen Anwalt einschaltet. So produziert man zusätzliche Kosten. Wegwerfen ist natürlich auch nicht richtig, am besten selbst mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen, nichts erklären, nur zuhören, und einen eventuellen Folgebrief der Gegenseite abwarten, dann erst den eigenen Anwalt einschalten, und ihn um Rat fragen.“