Ich möchte hier nur einen Kommentar einfügen aus einem anderen Diskussionsforum im Internet:
" ....... die mir bekannten Palliativmediziner in Nord- und Südhessen (und auch in RLP) (das sind bei
weitem nicht alle) lehnen die neuen Ziffern und die Art, wie sie trotz
Zusatzbezeichnung die Genehmigung dafür beantragen müssen, ab. Sie haben
alle verstanden, dass dieses Zwischending zwischen AAPV und SAPV nicht (wie
einer der Ober-Klappspaten in Berlin behauptet) ganz toll ist und Hausärzte
sich unbedingt dafür qualifizieren müssen, sondern dass es nur darum geht,
dass dem Vertragsgegner die SAPV ein Dorn im Auge ist (zu teuer,
unbudgetiert, patientenorientiert und mit hoher Zufriedenheit für Patienten,
Angehörige und Ärzte).
In Hessen (auch in RLP) macht man dazu noch Budgetspielchen: Mit den neuen (zunächst
extrabudgetären) Ziffern werden auch die alten (0337x) aus der MGV in die
EGV überführt (sie werden extrabudgetär, unter Vorwegabzug und zu festem
Punktwert ohne Abstaffelung vergütet), zumindest für 2 Jahre. Danach soll
ein Kassensturz (schönes Wort) erfolgen und alles wieder in die (gedeckelte
Gesamtvergütung) MGV zurück. Angeblich vollumfänglich (was bedeuten würde,
dass wir alle die alten Palli-Ziffern wie verrückt abrechnen müssten).
Aber das sind wie gesagt nur Nebelkerzen, Grund ist einzig und allein die
Austrocknung der SAPV-Teams.
Spielen Sie da nicht mit. ............... "
Bleibt nur noch ein anderer Aspekt: Es werden Kooperationsverträge erwartet , die von den "neuen" Palliativmedizinern mit Palliativstationen, Sozialstationen, SPAV-Teams usw abgeschlossen werden sollen !
Eine bei der KBV eingeforderte Mustervorlage für diese Kooperationsverträge wird es nicht geben. Warum wohl ?
Problem Antikorruptionsgesetz ???? Wer kann dies rechtswirksam beantworten seitens der KBV ?
Und zum Schluß eine Frage in die Runde: Welcher der Kollegen ist denn bereit, für 150,-- € (im Quartal !!) eine Rund-um-die-Uhr Palliativ-Bereitschaft zu machen ???? Wie reagiert die KV, wenn man evtl. mal 1 Tag auf Fortbildung ist oder im Urlaub? Wer soll dann für die Palliativrufbereitschaft des einzelnen Arztes einspringen ? Darf man dann die Ziffer nicht abrechnen, da keine vollständige Rufbereitschaft in den sprechstundenfreien Zeiten nachgewiesen werden kann? Wo sind die Grenzen ? (Der Staatsanwalt wird da sicher genau hinschauen!)
Bin gespannt wieviele Kollegen sich dazu melden.
Gruß
dr.f.rohr, framersheim