• 3. neutrales KBV Vorstandsmitglied (Wahl am 3.3.17)
  • Bei Abstimmungen in der KBV VV muss Parität der Versorgungsbereiche bestehen
  • Bei Gefahr in Verzug kommt Entsandter(= kleiner Staatskommissar) des Ministeriums
  • Eine verpflichtende Prüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist nicht mehrvorgesehen

 

In der Anhörung im Bundestag am 16.1.2017 wurden die Vertreter nicht müde zu betonen, dass ihr Handeln keinen Anlass für ein Eingreifen des Gesetzgebers gegeben habe. Das Fehlverhalten einzelner Institutionen und Personen, gemeint war stets die KBV, könne kein Gesetz begründen, das den staatlichen Einfluss in der Selbstverwaltung ausweite. Im Kern sprachen sich viele der befragten Experten dafür aus, auf die Reform der Selbstverwaltung besser zu verzichten.

Natürlich haben wir dieses Gesetz den skandalösen Ereignissen rund um den alten und neuen KBV Vorstandsvorsitzenden Köhler und Gassen zu verdanken. Die Politik sieht eine Chance, unsere Selbstverwaltung, für die unserer Kolleginnen und Kollegen ab 1900 begonnen haben zu kämpfen, auszuhöhlen. Sie nehmen Krankenkassen und KBV (KVen) in Sippenhaft, worüber sich die Kassen tierisch aufregen und schnell eine Brandmauer zur KBV ziehen: In unseren (Kassen) Verwaltungsräten agieren Versicherte und Arbeitgeber im Rahmen der Sozialpartnerschaft, andere Spitzenorganisationen (KBV, KVen) vertreten die berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder.

Doch Obacht! Der Wolf im Schafspelz Franz Knieps, Chef des BKK Dachverbands und ehemaliger Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium (!) fordert die Fachaufsicht über uns, also KBV und KVen, einzuführen. Bislang gibt es nur die Rechtsaufsicht (es wird kontrolliert ob Recht und Gesetz eingehalten werden, nicht jedoch die Zweckmäßigkeit, das wäre die Fachaufsicht).