Entscheidend ist die Unrechtsvereinbarung

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  • Letzter Beitrag 30 November 2016
Dr. Günter Gerhardt schrieb 27 November 2016

Das Antikorruptionsgesetz hat noch keine eindeutigen Muster in der Rechtssprechung hinterlassen.

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Number2 schrieb 30 November 2016

... und dieses Muster gilt es als betroffene Berufsgruppe (Ärzte) so gut als möglich mit zu gestalten.

Gerfragt sind hier unsere Interessensvertretungen Ärztekammer und Vollversammlung der KV, etc. - bzw. der Vorstand derselben.

Für alle Kollegen sollten mögliche Kooperationsformen und "geschäftliche" Verbindungen durchleuchtet und auf rechtliche Möglichkeiten/Bedenken untersucht werden. So kann wieder Handlungssicherheit bei sinnvollen Kooperationen im Sinne der Patienten erreicht werden.

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