Ab dem 25.5.2018 müssen wir akribisch dokumentieren, welche Daten wir zu welchem Zweck in unserer Praxis verarbeiten. Jede Erbse muss mitgezählt werden, auch die ganz alltägliche Erfassung von Patientendaten muss nochmals in einem "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" dokumentiert werden. Empfindliche Strafen drohen, wenn diese auf europäischem Recht basierende Pflicht vernachlässigt wird.
Die KBV bietet auf ihrer Website ein Informationspaket an:
Datenschutz und Datensicherheit www.kbv.de/html/datensicherheit.php
Keine Frage, das stinkt uns mal wieder mächtig. Ich weiß nicht, ob ein Ignorieren "wird nichts so heiß gegessen..." hier sinnvoll ist.
Ich werde informieren und deutlich machen, dass sich
- Wartezeiten verlängern werden,
- noch mehr Zeit den Patienten verloren geht,
- und der Nachwuchs sich eine Niederlassung noch genauer überlegen wird