Dr. Günter Gerhardt
schrieb
10 Dezember 2017
- Zuletzt bearbeitet 30 September 2018
Endliche ein Kenner der gesundheitspolitischen Zusammenhänge an der Spitze der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Dr. Gerald Gaß.
Für die KV RLP hat er sich in turbulenten Zeiten sehr eingesetzt. Ihn aus Sicht des Gesundheits- und Sozialministeriums ziehen zu lassen war ein Fehler.
Warum dieser Seitenhieb (s.u.) auf die KVen Herr Dr. Gaß? Wir werden uns sicher auch um die sektorübergreifende Qualitätssicherung kümmern, aber lassen Sie doch erst mal die sektorübergreifende Versorgung Fahrt aufnehmen, was ja noch nicht so richtig klappt, auch nicht in Meisenheim.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in dieser Woche ausführlich Stellung zum jüngst veröffentlichten Qualitätsreport des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) genommen – und sich dabei ordentlich selbst auf die Schulter geklopft. Den Seitenhieb auf die Kassenärztlichen Vereinigungen konnte sich der DKG-Präsident allerdings nicht verkneifen.
Der Report zeige einmal mehr die herausragende Qualität in deutschen Krankenhäusern. „1.516 Kliniken lieferten 2,5 Millionen Datensätze zur externen stationäre Qualitätssicherung für das Erfassungsjahr 2017. Die überwiegende Mehrheit der Kliniken in den gemessenen Versorgungsbereichen zeigt gute beziehungsweise sehr gute Qualität“, so DKG-Chef Dr. Gerald Gaß. Nur in wenigen Bereichen ergebe sich Handlungsbedarf, der mit den jeweiligen Krankenhäusern im strukturierten Dialog besprochen werde.
„Leider zeigt der Qualitätsreport auch, dass die sektorenübergreifende Qualitätssicherung unter Einbindung des vertragsärztlichen Versorgungsgeschehens nicht wirklich vorankommt“, kritisiert Gaß in einer Presseerklärung weiter. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe am 19. Juli 2018 die neue Richtlinie zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen, die die Qualitätssicherung des stationären und vertragsärztlichen Bereichs unter einem Dach zusammenführen und unter gleichen Bedingungen stattfinden lassen soll. „Die Entwicklung einer tatsächlich sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wird jedoch durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen für die jeweiligen Sektoren behindert: Während die Beschlüsse der Landesarbeitsgemeinschaften zur Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen direkt für die Kliniken verbindlich sind, werde sie von den kassenärztlichen Vereinigungen nur als Empfehlung für die Vertragsärzte und ohne Durchgriffsrechte der Landesarbeitsgemeinschaften mit Verweis auf gesetzliche ‚Schutzvorschriften’ für das KV-System akzeptiert.“
Dies könne zu unterschiedlicher Qualität der gleichen Patientenbehandlung „mit mangelhafter Qualität im niedergelassenen Bereich führen, ohne dass darüber Transparenz hergestellt wird“, moniert der DKG-Präsident. Wenn die Politik sektorenübergreifende Qualitätssicherung wolle, muss die Sonderrolle des KV-Systems beendet werden.