Am 26.01.2017 soll und wird das SVSG im Bundestag verabschiedet werden, im Vorfeld wurden von der SPD noch Hürden aufgebaut.
"Mit dem Gesetz dürfen wir nicht alle schlagen, wenn wir einen meinen", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD Fraktion, Hilde Matheis.
Sollte im Vorfeld der Verabschiedung die SPD dem Druck der Gewerkschafter nachgeben, die vermutlich bloß verhindern wollten, dass sie ihre überhohen Nebeneinkünfte im Verwaltungsrat der GKV offenlegen müssen? Das wäre dann Klientelpolitik.
Das Gesetz enthält auch Bestimmungen über die Zusammensetzung des Vorstands der KBV und die konstituierende Sitzung der neuen KBV VV mit der Vorstandswahl am 3. März 2017.
Mit einem dritten Vorstandsmitglied werde ein HA-FA-Konflikt entschärft, der laut Aussage des KBV Sprechers Dr. Roland Stahl nicht existiere und mit der Neuregelung ohne Not herbeigeredet werde.
Die Mindestinhalte der Satzungen von KBV, KZBV, GKV-Spitzenverband und GBA sind entfallen. Die Zuständigkeiten von Rechts- und Fachaufsicht werden klarer abgegrenzt. Der Entsandte des Ministeriums, auch kleiner Staatskommissar genannt genannt, soll nur bei Gefahr in Verzug nur beratend eingesetzt werden. Entscheidungen trifft nach wie vor der Vorstand der betroffenen Körperschaft und haftet auch dafür.
Die verpflichtende Prüfung der Körperschaften durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist vom Tisch. Die Prüfungen sollen weiterhin vom Bundesversicherungsamt (BVA) vorgenommen werden.
Die geplante Beteiligung von Patientenorganisationen in den Gremien des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes wird nicht im Gesetz selbst geregelt, sondern in einer nachfolgenden Verordnung.
Was die Politik geritten hat, überhaupt ein solches SVSG zu schaffen, s.Interview mit HB-Chef Reinhardt, "...Die Auseinandersetzungen in der KBV....auf der Ebenene des Vorstands, der es nicht schafft, gemeinsam konzentriert strategisch aufzutreten....die VV, in der so viel Dissens herrscht, dass man zu gar keinen klaren Entscheidungen kommen kann. Es sei denn, der Minister droht mit staatlicher Zwangsverwaltung."
Im Rahmen des Neujahrsempfangs 2017 von KBV, Bundesärztekammer, Ärztekammer und KV Berlin wurde auch das SVSG kritisiert.