Die Regierung will die verkrusteten Verhälnisse in der KBV aufbrechen. Sie verlangt den dritten bereichsneutralen Vorstand nun per Gesetz.
Bei den KVen soll es bei der Formulierung "...bis zu drei Vorstandsmitglieder..." bleiben.
Die Regierung will die verkrusteten Verhälnisse in der KBV aufbrechen. Sie verlangt den dritten bereichsneutralen Vorstand nun per Gesetz.
Bei den KVen soll es bei der Formulierung "...bis zu drei Vorstandsmitglieder..." bleiben.
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Hm. Bedeutet unterm Strich natürlich deutliche Mehrkosten für die Niedergelassenen.