Lauterbach fordert bessere Bezahlung der HÄ

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  • Letzter Beitrag 22 Juli 2017
Dr. Günter Gerhardt schrieb 22 Juli 2017

Unser System ist auf die Zunahme von alten Patienten mit Mehrfacherkrankungen und Demenz nicht eingerichtet.Die Kliniken sind mit Älteren überfordert.Die BARMER GEK sieht die mehrfach kranken Patienten nicht optimal versorgt.

Karl Lauterbach meint dazu die HÄ müssten gestärkt werden. "Das Risiko an Demenz zu erkranken erhöht sich, wenn ältere Patienten fern von zuhause behandelt werden. Deswegen brauchen wir mehr HÄ und müssen sie besser bezahlen". Richtig! Aber neben dem Honorar (Hausbesuch 43 €!) spielt auch eine wichtige Rolle der Erhalt der Attraktivität des Berufes. So kann es beispielsweise nicht sein, dass den HÄ Kompetenz genommen wird, wie das mit dem neuen Stuhltest (s. Kategorie neuer Stuhltest) geschehen ist, den der HA nicht mehr in seiner Praxis auswerten darf, sondern ans Labor schicken muss. Wenn unser Nachwuchs, egal ob im Studium oder der Weiterbildung, erfährt, dass der FA für Allgemeinmedizin nach bestandener Facharztprüfung jahrelang in der Praxis mit der entsprechenden Kompetenz arbeitet und man ihm dann diese Kompetenz nehmen will, es sei denn er schließt die Praxis und versucht noch eine Weiterbildung dran zu hängen, winkt die junge Kollegin, der junge Kollege ab. Beispiele der letzten Jahre: Diabetologie, Palliativmedizin und jetzt Geriatrie. Alles wichtig, keine Frage, und HÄ konnten in den letzten mit entsprechendem Engagement, teilweise in einer Übergangslösung, die Zusatzqualifikationen erlangen. Aber gerade junge Kolleginnen und Kollegen sagen mir "irgendwann muss auch mal Schluss sein mit der Prüferei." Und dass älteren Hausärzten, die man ja dringend braucht, dann nach jahrelanger Erfahrung bestimmte Patienten (z.B. ältere) "genommen" werden, kann ja auch nicht sein. 
So kommen viele vermeidbare Gründe zusammen, warum sich unser Nachwuchs nicht für die Tätigkeit als HA entscheidet.

Das unten aufgeführte Beispiel der AOK Hessen unterstützt diese ablehnende Haltung des ärztlichen Nachwuchses "AOK verbietet HA rechtliche Beratung des Patienten".

 

 

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 22 Juli 2017

AOK verbietet HA rechtliche Beratung des Patienten

In der ärztlichen Presse steht das Thema "sektorenübergreifende Versorgung" weiterhin an der Spitze. Wenn das keine Einbahnstrasse wird, also immer nur in Richtung "Ambulantes Krankenhaus" zielt, kann daraus durchaus etwas Sinnvolles  werden.

Mit dem nachfolgenden Beispiel aus der Praxis läßt sich die Sektorenübergreifende Versorgung und Bezahlung ganz gut beschreiben.

Einem dementen Patienten, der nichts mehr trank, wurden an extrem heißen Tagen Infusionen s.c. verabreicht, die die Krankenkasse nicht bezahlen wollte. Nach einem Widerspruch des Arztes wurden die Entscheidung geprüft und zurück genommen.

Dann erhielt der Arzt von der Krankenkasse nochmals einen Brief: 
In seiner Eigenschaft als Arzt darf dieser seine Patienten in rechtlichen Angelegenheiten nicht beraten (§3 Rechtsdienstleistungsgesetz).Deshalb kann ein Widerspruch nicht anerkannt werden.
aber...."unabhänig von der Rechtswirksamkeit Ihres Widerspruchs haben wir Ihre Ausführungen als medizinische Begründung zur Kenntnisgenommen und die Kostenübernahme für die beantragte Leistung erteilt".

Die sektorenübergreifende Versorgung könnte in diesen und ähnlichen Fällen durchaus hilfreich sein. Die Infusionstherapie zuhause muss eine entsprechend honorierte EBM Leistung werden. Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, dass in Zusammenarbeit mit der Sozialstation oder der BDZ oder dem Kr'haus die Infusion zuhause laufen kann, ohne dass der HA sich die Nacht um die Ohren schlagen muss. Das alles ist jetzt noch ins Unreine gedacht, aber ich bin mir sicher, dass es mit der sektorenübergreifenden Versorgung durchaus umsetzbare Lösungen gibt, die die Therapie des alten Menschen zuhause ermöglichen. 

 

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