Die Chancen stehen gut, dass im Zuge der Gesetzgebung zum Antikorruptionsgesetz der Einspruch gegen die Verknüpfung berufsrechtlicher Unabhängigkeitspflichten mit dem Strafrecht doch noch Gehör findet und damit die Angst vor Haftstrafen, weil ein Arzt gegen berufsrechtliche Unabhängigkeitspflichten verstößt, unbegründet ist. Möglicherweise wird der Gesetzentwurf noch dahingehend verändert.
Antikorruptionsgesetz:Hoffnung stirbt zuletzt
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- Letzter Beitrag 24 Januar 2016
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