Es gibt sie auch auf der Versichertenseite: Widerstände gegen die Gesundheitskarte und ihre Telematikinfrastruktur. Bislang blieben die Klagen vor den Sozialgerichten allerdings erfolglos. Eine Arbeitsgemeinschaft von Klägern will dies nun ändern.

Vor 6 Jahren klagte ein Versicherter gegen die eGK

 Das Urteil ( Az.: S 9 KR 111/09) folgte schließlich im Juni 2012: Das Gericht lehnte die Klage ab. Bei den Pflichtangaben auf der Karte sei das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht eingeschränkt. Eine Arbeitsgemeinschaft gegen die elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur hat sich formiert und besteht aus bislang zehn Klägern. Die AG ruft die Versicherten, aber auch Ärzte dazu auf, sich bei ihr zu melden.In der AG unterstützten sich die Kläger untereinander durch Klagetexte und Stellungnahmen an Gerichte. Darunter, das zeigt die Website der AG (www.meinegklage.de), sind auch die Stellungnahmen von Kassen. Eine Rechtsberatung macht die AG nicht.

ÄZ 9.6.2016