Die Reform der Laborreform ist vorerst gestoppt, der GKV Spitzenverband lehnt die Neuregelung ab.
Im Dezember 2016 haben die KBV Vertreter Eckpunkte für eine Neuregelung der Laborvergütung verabschiedet. Diese betrafen v.a. Trennungsvorgaben: Aus dem Grundbetrag Labor, der in der Gesamtvergütung bisher vorweg abgezogen wurde und damit letztlich von HÄ und Fä gemeinsam finanziert wurde, sollten künftig nur noch der Wirtshaftlichkeitsbonus und veranlasste Laborleistungen (Anforderungen über Muster 10) vergütet werden. Andere Laborleistungen sollten nach Vorstellungen der KBV-Vertreter - je nachdem wer sie erbringt - auf die Bereiche FÄ, HÄ und Bereitschaftsdienst aufgeteilt werden.
Dazu die Sprecherin des GKV Spitzenverbands:"Wir befürchten, dass es damit dem Bereich Labor notwndige Mittel entzieht." Als Folge der geplanten Neukonstruktion wäre es nach Ansicht der Kassen zu einem Preisverfall gekommen. Außerdem wären die Vergütungen für Laborleistungen in der Folge regional auseinander gedriftet. Beides wollen die Kassen verhindern. Denn das Leistungsgeschehen im Labor ist aufgrund der ungleichen räumlichen Verteilung von Laborstandpunkten stark überregional ausgerichtet. Entsprechend hoch ist das Volumen des Fremdkassenzahlungsausgleichs bei Laborleistungen.
"....der hausärztlichen Vergütung werden damit auch weiterhin ungerechtfertigt viele Millionen entzogen", so Ulrich Weigeldt, der Vorsitzende des HÄ Verbands.