KV darf Arzt gegen seinen Willen keine Pat. zuweisen

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  • Letzter Beitrag 07 Juni 2018
Dr. Günter Gerhardt schrieb 07 Juni 2018

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 07 Juni 2018

Landessozialgericht untersagt Zwangszuweisung von Patienten

 

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf einem niedergelassenen Arzt gegen seinen Willen keine Patienten zuweisen. Das hat das Landessozialgericht in Erfurt heute entschieden. Ein Schlupfloch bleibt der KV allerdings noch.

 

Der Fall könnte noch in die dritte Instanz gehen.
© Jörg Hackemann/Fotolia.com

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) muss nach einem Urteil der obersten Sozialrichter des Bundeslandes ihre Zuweisungspraxis von Patienten an niedergelassene Mediziner grundlegend überarbeiten.

Anders als bislang dürfe die KVT Patienten ab sofort nicht mehr zwangsweise an einzelne Ärzte zuweisen, urteilte das Thüringer Landessozialgericht am Mittwoch in Erfurt. Für eine solche Praxis gebe es keine Rechtsgrundlage.

Konkret geht es um einen Fall von 2014, in dem die KVT eine Mitarbeiterin eines Augenarztes aus Ostthüringen zur Aufnahme von Patienten verpflichtete, nachdem diese keinen Termin in der Praxis erhalten hatten (wir berichteten). Gegen diese Zwangszuweisung von Patienten wehrte sich der Arzt erfolgreich vor dem Sozialgericht Gotha.

Gericht erkennt keine Rechtsgrundlage für den Eingriff

Die Richter bewerteten vor allem kritisch, dass die KVT der angestellten Ärztin Vorgaben gemacht habe. „Wie können Sie denn in die Praxisorganisation eingreifen?“, fragte die Vorsitzende Richterin. Das Gericht habe große Probleme, hierfür eine Rechtsgrundlage zu erkennen. In seinem Urteil erklärte das Gericht überraschend nicht nur die Weisungsbefugnis der KVT gegenüber angestellten Ärzten in niedergelassenen Praxen für unzulässig, sondern kippten das komplette System der Zwangszuweisungen gleich mit.

„Wir haben hier keine Regelung im Gesetz für eine solche Vorgehensweise“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Die Vorsitzende der KVT, Annette Rommel, sagte, die Vereinigung werde das Urteil sofort umsetzen und Patienten in Zukunft nur noch über die Termin-Servicestellen an Ärzte vermitteln.

Angespannte Situation

Die KVT legte gegen das Urteil Berufung ein. Nach ihren Angaben ist der Fall bundesweit einmalig. Die Situation bei Augenärzten gilt in vielen Teilen Thüringens seit Langem als angespannt.

Ab jetzt gilt: Patienten, die sich erfolglos um einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt bemüht haben, dürften nur noch über die Terminservicestellen an die Mediziner vermittelt werden. Bislang hat die KVT Patienten sowohl über diese Servicestellen als auch per Zwangszuweisung zu Ärzten geschickt.

Ein Schlupfloch bleibt der KVT allerdings noch, sagt der Pressesprecher des Gerichts, Dr. Sebastian Herbst, auf Nachfrage des änd: „Der Senat hat eine Revision nicht zugelassen, sie könnte aber beim Bundessozialgericht in Kassel beantragt werden. Dieses würde sie zulassen, wenn es glaubt, das Thema habe eine grundlegende Bedeutung.“ Es sei somit noch nicht rechtskräftig. Ob die KVT sich um eine Revision bemüht, müsse noch geprüft werden, sagte Rommel.

 

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