KV fordert Abschaffung der TSS

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  • Letzter Beitrag 23 Februar 2020
Dr. Günter Gerhardt schrieb 23 Februar 2020

Das Fazit der KV: „Das Geld, das für die Einrichtung und den Betrieb der TSS bereitgestellt wird, fehlt letztlich in der Patientenversorgung.“ Es wäre besser angelegt, wenn damit bewährte Verfahren, wie die dringliche Überweisung von Arzt zu Arzt, weiterentwickelt bzw. bundesweit etabliert werden könnten. Keine noch so engagierte Vermittlerin der TSS könne eine Ärztin oder einen Arzt in der Praxis ersetzen.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 23 Februar 2020

Mecklenburg-Vorpommern

KV fordert Abschaffung der Terminservicestelle

Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zieht eine ernüchternde Bilanz für ihre Terminservicestelle. Diese werde überwiegend in überversorgten Regionen genutzt. So würden Mittel gebunden, die in der direkten Patientenversorgung besser angelegt wären.

 

Jeder sechste Patient erscheine nicht zum durch die TSS vermittelten Termin, beklagt die KV Mecklenburg-Vorpommern.
© änd-Archiv

Der große Ansturm auf die Terminservicestelle (TSS) sei in Mecklenburg-Vorpommern auch 2019 ausgeblieben, heißt es am Mittwoch in einer KV-Mitteilung. Die KV erklärt sich das mit dem seit Jahren etablierten A- und B-Überweisungsverfahren. Dies vermittele die Patienten schneller und effektiver.

Bei dem Verfahren bewerte immer der behandelnde Arzt nach der Untersuchung des Patienten die medizinische Dringlichkeit einer Behandlung bei einem anderen Facharzt. Dieser übernehme dann die weitere Betreuung des Patienten entweder innerhalb eines Werktages (A-Überweisung) oder innerhalb einer Woche (B-Überweisung).

Einige Krankenkassen hätten diese A/B-Verträge allerdings nach Aufforderung durch das Bundesversicherungsamt gekündigt. „Leider ersetzen die neuen gesetzlichen Regelungen nicht annähernd die sehr erfolgreichen und unbürokratischen A/B-Überweisungen“, kritisiert die KV.

So hätten durch die TSS 2019 lediglich 1.052 Termine fristgemäß nach Gesetz, also innerhalb von vier Wochen, vermittelt werden können. Im gleichen Zeitraum seien dagegen trotz Kündigung der Verträge zirka 43.000 Patienten durch A/B-Überweisungen erfolgreich in die Weiterbehandlung vermittelt worden. „Einmal mehr hat sich gezeigt, dass funktionierende regionale Lösungen den zentralen und bürokratischen Vorgaben des Gesetzgebers und seiner Rechtsaufsichten überlegen sind“, schlussfolgert die KV.

Von den knapp 4.900 in der TSS eingegangenen Vermittlungswünschen habe zudem nur jeder siebte Anrufer die gesetzlichen Vorgaben für eine Vermittlung an einen Haus-, Facharzt oder Psychotherapeuten erfüllt. Am meisten nachgefragt worden seien Termine in den Fachgebieten Nervenheilkunde, Psychotherapie, Augenheilkunde und Dermatologie vor allem in den großen Städten. Man hab festgestellt, dass die Terminnachfragen und -vermittlungen sich vor allem auf überversorgte Regionen konzentrieren. Für die KV sind daher gesetzliche Vorgaben zur Bedarfsplanung kein geeignetes Instrument, um den tatsächlichen Versorgungsbedarf verlässlich einzuschätzen.

Man stehe der TSS daher weiter kritisch gegenüber. Eine Erhebung aus 2017 habe gezeigt, dass jeder sechste Patient ohne Angaben von Gründen den vermittelten Termin nicht wahrgenommen habe. „Dies ist gleichzusetzen mit verfallener ärztlicher Arbeitszeit, da gerade bei spezialisiert arbeitenden Fachärzten eine strenge Termintaktung entsprechend den zu behandelnden Krankheiten und damit einhergehenden Untersuchungen notwendig ist“, kritisiert die KV in ihrer Mitteilung.

Mit dem derzeitigen Verfahren der Terminvergabe werde die freie Arztwahl durch den Gesetzgeber selbst abgeschafft. Patienten würden in einem Verwaltungsverfahren an Ärzte verwiesen.

Das Fazit der KV: „Das Geld, das für die Einrichtung und den Betrieb der TSS bereitgestellt wird, fehlt letztlich in der Patientenversorgung.“ Es wäre besser angelegt, wenn damit bewährte Verfahren, wie die dringliche Überweisung von Arzt zu Arzt, weiterentwickelt bzw. bundesweit etabliert werden könnten. Keine noch so engagierte Vermittlerin der TSS könne eine Ärztin oder einen Arzt in der Praxis ersetzen.

Man fordere daher die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern auf, für ihre Versicherten einen „unbürokratischen und schnellen Weg“ zur Behandlung bei den Ärzten ihrer Wahl frei zu machen. „Ein Weg, bei dem die Dringlichkeit ärztlich festgelegt wird und die Patienten nicht das ‚Nadelöhr‘ der bürokratischen Terminvermittlung einer TSS passieren müssen.“

19.02.2020 15:46:18, Autor: mm

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