KV in Klinik, hunderte Klinikambulanzen werden überflüssig.

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  • Letzter Beitrag 12 Oktober 2017
Dr. Günter Gerhardt schrieb 11 Oktober 2017

In gemeinsam an Krankenhäusern betriebenen Notfallstrukturen sollten (KV) Ärzte unabhängig Patienten versorgen und in die jeweils zuständige Ebene weiterleiten können. Das ist Teil des Sicherstellungsauftrags. Die Chefärzte der Krankenhäuser sind nicht weisungsbefugt.

Dass Kassenärzte Notfallzentren an Krankenhäusern federführend leiten könnten, ist für den Verband leitender Krankenhausärzte nicht akzeptabel.Die geplanten Notfallzentren sollten von den Partnern gemeinsam geleitet werden.
Sorry, aber da ist Ärger vorprgrammiert. Geht schlicht und ergreifend nicht.

Notfallpatienten brauchen eine mit Ärztinnen/ Ärzten und NÄPAS gut ausgestattete, gemeinsame und einheitliche Anlaufstelle, die sich im Krankenhaus befindet. Bereitschaftspraxen mit nur moderatem Patientenaufkommen  und überfüllte Notfallambulanzen darf es nicht mehr geben.
KBV, MB und DKG müssen sich einigen und dann gemeinsam eine Lösung akzeptieren. Nur sollten sich die Verwaltungsspezialisten zunächst raus halten. Wie so etwas laufen kann und muss, darüber sollen sich erfahrene Primärversorger (Hausärzte) Gedanken machen. Sie wissen nämlich welche Patienten da in der Regel kommen. Die Vergütung muss  extrabudgetär erfolgen, was kein Problem sein wird, da bei richtiger Handhabung eine Menge Geld gespart wird.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 12 Oktober 2017

Notfallmediziner sehen KV Hoheit in der Klinik kritisch.
Für die fachliche Diagnose, aber auch für die unmittelbare Notfalltherapie müsse ein in der Notfallmedizin erfahrener Facharzt eingesetzt werden.

Wenn wir so anfangen zu diskutieren, dann wird das nichts mit einer Entlastung der Klinikambulanzen. Es geht primär nicht um eine Notfallmedizin, sondern um den ganz "normalen Wahnsinn", der da im Bereitschaftsdienst anstrandet., also eine einheitliche Anlaufstelle, die sich im Krankenhaus befindet. Handelt es sich um einen echten Notfall (was selten vorkommt), dann handelt die Ärztin/ der Arzt so wie sonst in ihrer/ seiner Praxis, er übergibt/ überweist den Patienten an eine Spezialistin/ einen Spezialisten.

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