In gemeinsam an Krankenhäusern betriebenen Notfallstrukturen sollten (KV) Ärzte unabhängig Patienten versorgen und in die jeweils zuständige Ebene weiterleiten können. Das ist Teil des Sicherstellungsauftrags. Die Chefärzte der Krankenhäuser sind nicht weisungsbefugt.
Dass Kassenärzte Notfallzentren an Krankenhäusern federführend leiten könnten, ist für den Verband leitender Krankenhausärzte nicht akzeptabel.Die geplanten Notfallzentren sollten von den Partnern gemeinsam geleitet werden.
Sorry, aber da ist Ärger vorprgrammiert. Geht schlicht und ergreifend nicht.
Notfallpatienten brauchen eine mit Ärztinnen/ Ärzten und NÄPAS gut ausgestattete, gemeinsame und einheitliche Anlaufstelle, die sich im Krankenhaus befindet. Bereitschaftspraxen mit nur moderatem Patientenaufkommen und überfüllte Notfallambulanzen darf es nicht mehr geben.
KBV, MB und DKG müssen sich einigen und dann gemeinsam eine Lösung akzeptieren. Nur sollten sich die Verwaltungsspezialisten zunächst raus halten. Wie so etwas laufen kann und muss, darüber sollen sich erfahrene Primärversorger (Hausärzte) Gedanken machen. Sie wissen nämlich welche Patienten da in der Regel kommen. Die Vergütung muss extrabudgetär erfolgen, was kein Problem sein wird, da bei richtiger Handhabung eine Menge Geld gespart wird.