Ärztliche Zulassungsverordnung, §32, Absatz 1:
Der Vertragsarzt hat die vertragsärztliche Tätigkeit persönlich in freier Praxis auszuüben. Bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder an einer Wehrübung kann er sich innerhalb von 12 Monaten bis zur Dauer von 3 Monaten vertreten lassen. (...)
LSG Nordrhein-Westfalen: KV war zur Aufhebung der Honorarbescheide berechtigt und darf das Honorar vollständig zurückfordern, nur weil die Unterschrift des MVZ Geschäftsführers gegen den HVM verstieß.
Ist das noch zeitgemäß? Als der Paragraph entstand gab es noch keine MVZ.
Selbst die Sozialgerichte helfen mit, daß sich unser Nachwuchs mit Grauen abwendet.