"Wegen der grundsätzlichen Gleichstellung des Masterabschlusses an einer Universität mit dem Diplomabschluss an einer Universität ist daher unter Abschlussprüfung im Sinne der Regelung im Psychotherapeutengesetz neben der Diplomprüfung auch die Masterprüfung zu verstehen...hingegen findet sich im Wortlaut der Norm kein Anknüpfungspunkt dafür, dass für den Zugang zur Ausbildung auch ein Bachelorabschluss in Psychologie vorliegen muss." so die Richterin Philipp.
Masterabschluss reicht für Ausb. zum psycholog. Psychotherapeuten
- 579 Aufrufe
- Letzter Beitrag 21 August 2017
Suche
Kategorien
- Alle Kategorien
- Dr. Werner Braunbeck
- KV WAHL 2022
- So funktioniert's
- Ärzte helfen Ärzten
- Ärzte unterstützen ihre Patienten und Patienten ihre Ärzte
- KBV
- Fragen an Prof. Dr. jur. Edgar Weiler
- KV RLP
- Wir müssen/können uns wehren!
- Politik, Kr'kassen, DKG
- LÄK RLP
- Bundesärztekammer
- Corona
- Staatsanwalt
- GOÄ
-
Praxis - Themen
- Entlassmanagement
- Up-Coding und Selektivverträge
- AIS, Mischpreis
- Arznei-Heil-Hilfmittel
- Behandlungsfehler
- Regresse,Prüfungen,SG Verfahren..
- Geriatrie
- Patientenrechte
- Praxis-Urlaub/ Vertreter
- Labor
- Arztbewertungs-Portale
- Palliativmedizin
- Bürokratie
- Neuer Stuhltest
- Datenschutz
- Behandlungspflicht
- Medikationsplan
- Honorar und EBM
- Telematik,Digitalisierung,eHealth, Videosprechstunde...
- Terminservicestelle
- Medizinstudium,Weiterbildung,Niederlassung
- Sektorübergreifende Versorgung
- Öffentlichkeitsarbeit
- LandesSeniorenVertretung RLP
- Reizthemen
- Psychotherapie
- Bundestagswahl 2017
- Landtagswahl RLP 2016
- Kammer Wahl 2016