Ist der NC noch zeitgerecht? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht am 4.10.2017.
1977 hatte es verlangt, dass die Universitäten sämtliche Kapazitäten ausschöpfen.Die Auswahl müsse" nach sachgerechten Kriterien" erfolgen und jedem hochschulreifen Bewerber die Chance auf einen Studienplatz eröffnen. Das Verwaltungsgerichr Gelsenkirchen hält diese Voraussetzungen nicht für erfüllt. Wegen fehlender Vergleichbarkeit der bundesweiten Abiturnoten fordert es eine "Länderquote", zudem Änderungen auch bei den Wartezeiten.
Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) begrüßt, dass sich das Bundesverfassungsgericht am 4.Oktober 2017 mit der Vergabe von Studienplätzen (NC) befassen wird.
Bundesärztekammen und Marburger Bund sehen eine Chance darin, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem NC beschäftigt.
Montgomery: "Wir brauchen nicht nur potenzielle Nobelpreisträger, sondern auch gute Ärzte, die sich durch soziale Kompetenz auszeichnen und auch bereit sind aufs Land zu gehen."