Eine neue Psychtherapeutenausbildung soll ab Herbst 2020 in Kraft treten (s.u.)
Neue Psychotherapeutenausbildung
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- Letzter Beitrag 14 März 2019
Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung
Zusammenarbeit mit Ärzten soll verbessert werden
Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf zugestimmt, im Herbst 2020 soll es in Kraft treten. Psychotherapeuten werden dann analog zu Ärzten ausgebildet und besser als bisher bezahlt.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem die Ausbildung von Psychotherapeuten auf neue Füße gestellt werden soll. Das geplante Reformgesetz macht Psychotherapie zu einem eigenständigen universitären Studienfach, bei dem ein zweijähriges Master- auf ein dreijähriges Bachelorstudium aufbaut – nach der Approbation folgt eine Weiterbildung, mit deren Abschluss sich Psychotherapeuten und -therapeutinnen ins Arztregister eintragen lassen können.
Die beabsichtigte Reform bilde ab, was mit den Verbänden in den letzten Jahren verhandelt worden sei, sagte Jens Spahn. Es gehe um „eine bessere Versorgung für psychisch kranke Menschen“, in deren Sinne außerdem die Zusammenarbeit zwischen Psychotherapeuten, Ärzten und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens verbessert werden müsse. Dafür die Grundlagen zu schaffen, ist nun Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA): Dieser wird im Gesetz mit einer Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie beauftragt.
Das geplante Gesetz – es muss noch im Bundestag und Bundesrat verhandelt werden – ist der zweite große Einschnitt für die Psychotherapeutenausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz von 1998, in dem erstmals der Zugang zum Beruf und die Ausbildung geregelt wurde. Seitdem müssen nicht-ärztliche Psychotherapeuten zunächst Psychologie studieren und im Anschluss eine psychotherapeutische Weiterbildung absolvieren, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten haben als Grundlage ein Pädagogikstudium. Dieses Verfahren sei „nicht mehr zeitgemäß“, sagte Spahn. Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut/in, die nach dem neu geschaffenen Studium vergeben wird, betonte Spahn, dürften selbstverständlich auch ärztliche Psychotherapeuten tragen.
Ein zentrales Anliegen der Verbände war bei der Reform eine bessere Bezahlung in der Weiterbildungsphase, bis jetzt liegt die meist höchstens auf Praktikumsniveau. Zwar kann das Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen selbst keine Vergütung festlegen, doch Spahn ist überzeugt, dass es für die künftigen Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) mehr Gehalt geben werde. Denn die Behandlungsleistungen, die sie erbringen, werden laut Gesetzentwurf von den Kassen vergütet. „Ich gehe davon aus, dass die Träger dieses Geld dann auch weitergeben“.
Kritik von Lauterbach
Dass der GBA im Gesetz damit beauftragt wird, in einer erweiterten Psychotherapeutenrichtlinie „eine verbesserte und zeitgerechtere psychotherapeutische Versorgung zu erreichen“, ist Folge eines Rückzugs Spahns beim Terminservice- und Versorgungsgesetz, das sich gerade auf der Zielgerade befindet und im Sommer in Kraft treten soll. Teil dieses Gesetzes sollte auch eine Zugangsregelung für Psychotherapiepatienten sein. Für das Vorhaben wurde Spahn aber heftig kritisiert, er nahm es deswegen zurück. Der Minister will nun den GBA eine Regelung finden lassen, wie Patienten besser gesteuert werden könnten.
Sein SPD-Konterpart Karl Lauterbach sagte dazu am Dienstag in der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass er die „Abschiebung“ an den GBA ablehne. Solche Regelungen zu finden, sei Aufgabe des Gesetzgebers. Spahn entgegnete dazu am Mittwoch, dass er nicht verstehe, dass „die gleichen Leute“, die es ablehnten, dem GBA bei der Methodenbewertung „mehr Straffheit“ durch das BMG zu verschaffen, an dieser Stelle sagten, der GBA sei mit der geplanten Richtlinienänderung nun überfordert. Er sei aber offen dafür, der Selbstverwaltung gegebenenfalls mehr Zeit einzuräumen. Nach jetzigem Stand des Gesetzentwurfs soll der GBA bis Mitte kommenden Jahres eine geänderte Richtlinie vorlegen.
2.500 Therapeuten pro Jahr
Wie immer hat Spahn auch bei diesem Gesetz einen ambitionierten Zeitplan: Noch in diesem Jahr soll es verkündet werden. Die neuen Regelungen für die Studiengänge gälten dann ab dem Wintersemester 20/21, bis dahin müssten die Hochschulen alles Nötige in die Wege leiten. Spahn geht davon aus, dass nach jetzigen Bedarfsplanungszahlen rund 2500 Psychotherapeuten pro Jahr ihren Abschluss machen müssten, um die Versorgung aufrecht zu erhalten – allerdings ist der Bedarfsplan selbst Inhalt anstehender Reformen. Die Idee, den Psychotherapeuten mit Studium auch die Berechtigung zur Medikamentenverschreibung zu geben, ist indes offenbar endgültig vom Tisch. Die Streichung dieses Vorhabens sei „sachgerecht“, sagte Spahn, da dies letztlich einer guten Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Psychotherapeuten im Wege gestanden hätte.
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