Gehen Sie liebe Kolleginnen und Kollegen regelmäßig auf die Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) um nach den Nutzenbewertungsbeschlüssen zu suchen? Sorry, ich will Sie nicht veräppeln. Weil wir das nicht tun, zieht der Gesetzgeber daraus die Konsequenz und beauftragt den GBA damit, Ärzten in maschinenlesbarer Form zumindest die Essenz der Nutzenbewertungsbeschlüsse bekannt zu machen und sie so aufzubereiten, dass sie aktuell auch in der Praxis-EDV verfügbar werden.
Die KBV moniert zwei Punte:
1. mögliche neue Kosten, die Softwareanbieter den Ärzten in Rechnung stellen, für die Einrichtung und ständige Aktualisierung dieses neuen Informationsinstruments-
2. die geplanten Hinweise zur Wirtschaftlichkeit, insbesondere für Subgruppen von Patienten, für die der GBA keinen Zusatznutzen anerkannt hat. Das könnte von den Kassen als Einfallstor für Regresse wegen Verstoßes gegen die Arzneimittelrichlinien genutzt werden. (lesen Sie bitte den angehängten Kommentar von Helmut Laschet von der ÄZ, er bringt es mal wieder auf den Punkt)
Und Sie liebe Kolleginnen und Kollegen schauen dann vor der Verordnung immer im Internet nach, ob Ihr Patient in eine solche Subgruppe passt.
Zur Erinnerung: Das AMNOG hatte als Ziel, Ärzten die Furcht vor Regressen zu nehmen, die wirtschaftliche Verantwortung vom Arzt auf den Hersteller zu verlagern und die Morbiditätsentwicklung auch von uns weg hin zu den Kr'kassen zu übertragen. Das hat nicht geklappt. Es bleibt für uns das unsägliche Regressrisiko, welches unseren Nachwuchs abschreckt. Ein Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) wird daran wohl auch nichts ändern. Unsere Forderung, für die wir auch kämpfen müssen, muss nach wie vor lauten:
In dem Moment, wo sich Industrie und Kassen - unabhängig davon ob ein Zusatznutzen festgestellt worden ist - auf einen Preis geeinigt haben, ist das Medikament für uns in den Versorgerpraxen wirtschaftlich (natürlich muss die Indikation stimmen). Dann können wir auch auf eine Mitteilung des Erstattungsbetrages verzichten, weil - und hier meldet sich Frau Feldmann wieder zu Wort - Vertragsärzte sichdarauf verlassen können müssen, dass die zwischen der GKV und dem pharmazeutischen Unternehmen verhandelten Preise wirtschaftlich sind.
Helmut Laschet interviewt Birgit Fischer von VfA und KV WLVorstand Dr. Wolfgang-Axel Dryden zum Arznei-Infosystem, einem für Ärzte wichtigen Reformelement.
Der Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages berät die Details des BMG-Entwurfs zum GKV-AMVSG vom 12.12.2016. Empfehlung an den Gesundheitsausschuss:"Ja" zur Information über die GBA-Beschlüsse, "Nein" zur Verknüpfung mit Wirtschaftlichkeitshinweisen