Da Herr Schönung einer Fahrgemeinschaft Neustadt-Mainz-Neustadt angehört, musste er bis zum Feierabend warten, was man ihm genehmigte, jedoch an seinen Schreibtisch bzw. PC durfte er nicht mehr. Bereits am gleichen Tag informierte Frau Dr. Ultes-Kaiser die Belegschaft in Neustadt darüber, dass man sich von Herrn Schönung trennen musste. Auf die Frage Warum wurde wieder nicht eingegangen.
Für den nächsten Tag wurde das Räumen seines Schreibtisches in Neustadt vereinbart. Ein Mitarbeiter der Zweigstelle in Neustadt wurde zum Morgengrauen beauftragt, den Schreibtisch des Herrn Schönung zu bewachen, außerdem wurden die Schlösser in Neustadt ausgewechselt, damit Herr Schönung nicht die Möglichkeit hatte, das Gebäude z.B. nachts zu betreten.
Herr Schönung hätte Anfang Februar sein 40 jähriges KV Dienstjubiläum gefeiert und wäre im Mai in den Ruhestand versetzt worden.
Bekannt ist, dass Frau Dr. Ultes-Kaiser ihm illoyales Verhalten vorwirft, weil Herr Schönung dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Peter Heinz auf dessen Verlangen Einblick in Rechnungen des externen KV Beraters Herrn Horn-Wagner gewährt hat. Diese Einsicht steht einem Vorstandsmitglied selbstverständlich zu, Herr Schönung musste der Bitte Folge leisten. Genauso verhält es sich mit einem Gutachten zur Parität, welches Frau Dr. Ultes-Kaiser ohne Vorstandsbeschluss in Auftrag gegeben hatte. Auch hier wollte Dr. Heinz lediglich Einsicht haben in die Kosten des Gutachtens.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Heinz wusste nichts von der ganzen "Schönung-Aktion", es war eine Entscheidung seiner Vorstandskollegen Dres. Ultes-Kaiser und Sackenheim. Herr Dr. Heinz hat daraufhin den Mitarbeitern der KV eine Mail geschickt, worin er sinngemäß sein Bedauern und seine Scham zum Ausdruck brachte über die fristlose Freistellung des Herrn Schönung, dem kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei.
Darüber warum diese Nacht und Nebel Aktion letzte Woche durchgeführt wurde, kann nur spekuliert werden. Möglicherweise hängt es damit zusammen, dass Herr Dr. Heinz in den Vorstand einen Antrag eingebracht hatte, der beinhaltete, dass man vor einer Neubesetzung der Stelle des Herrn Schönung als einer von drei Geschäftsbereichsleitern in der VV doch darüber diskutieren solle, ob man nicht dem neuen Vorstand (der neuen VV) die Entscheidung 2 Geschäftsbereichsleiter und vice versa 2 Vorstandsmitglieder überlassen wolle, was immerhin eine Einsparung von 2,4 Mio. € bedeuten würde. Dieser Antrag wurde mit 2:1 abgelehnt. Es kann weiterhin sein, dass der Antrag für unruhige Nächte gesorgt hat, und man jetzt einer evtl. stattfindenden Diskussion in der nächsten VV am 16.März zuvorkommen wollte indem man Fakten schaffte, zumal im KV internen Newsletter Herr Erb schon als Nachfolger von Herrn Schönung präsentiert worden war.
Das doch sehr hektische und atypisch unüberlegte Verhalten der Vorsitzenden ist vielleicht auch dadurch zu erklären, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den ehemaligen KBV Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Köhler angezeigt hat. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin ebenfalls die Ermittlungen gegen den 5-köpfigen “Ausschuss für Vertragsangelegenheiten des KBV Vorstandes” aufgenommen. Frau Dr. Ultes-Kaiser gehört diesem Ausschuss an.
Die Mitglieder der VV wurden über dieses Ereignis nicht informiert. Im regelmäßig erscheinenden Newsletter VVaktuell wurde ihnen lediglich Folgendes mitgeteilt:
Besetzung der Stelle „Geschäftsbereichsleiter (m/w)“ zum 1. Juli 2016
Die Stelle des Geschäftsbereichsleiters II (m/w) soll - nach Eintritt des derzeitigen Stelleninhabers in den Ruhestand - zum 1. Juli 2016 nachbesetzt werden. Ab dem 2. Januar 2016 soll eine Einarbeitung des Nachfolgers bzw. der Nachfolgerin erfolgen.
Die Stelle des Geschäftsbereichsleiters (m/w) wurde ordnungsgemäß intern und extern ausge-schrieben. Der Gesamtpersonalrat sowie die Gleichstellungsbeauftragte wurden in das Verfahren eingebunden. Es haben sich innerhalb der Bewerbungsfrist zwei interne sowie ein externer Kandidat beworben. Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen des externen Kandidaten durch den Vorstand erfolgte keine Einladung des externen Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch.
Mit den beiden internen Bewerbern wurden am 4. November 2015 durch Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Dr. Peter Heinz, Dr. Klaus Sackenheim sowie den Leiter der Personalabteilung Vorstellungsgespräche geführt. Am 13. November 2015 wurde mit beiden Bewerbern ein zweites Vorstellungsgespräch mit der stellvertretenden Personalratsvorsitzenden und dem Leiter der Abteilung Personal durchgeführt.
Der Vorstand beschließt die Besetzung der Stelle des Geschäftsbereichsleiters zum
1. Juli 2016 mit Herrn Torsten Erb. Die Beschlussfassung des Vorstands zur Besetzung der Stelle des Geschäftsbereichsleiters erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gesamtpersonalrats.