Das Petitionsrecht ist verankert im Grundgesetz.
Wer sich von den Volksvertretern nicht ausreichend vertreten sieht, kann per Petition Druck machen.
Eine Befassungsgarantie gibt es nur beim Bundestag.
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Wer sich von den Volksvertretern nicht ausreichend vertreten sieht, kann per Petition Druck machen.
Eine Befassungsgarantie gibt es nur beim Bundestag.
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