Köppl: "Die Vertretung der Ärzte in den KVen ist stark verbesserungsbedürftig. Über unsere elementaren Angelegenheiten entscheiden Kollegen, die nicht unsere Freunde sind."
KV reagiert auf gesetzlichen Zwang, Praxen in überversorgten Gegieten aufkaufen zu müssen: "Wenn Sie in ein MVZ gehen, dürfen wir Ihre Praxis nicht aufkaufen." Wenn da nicht dieses noch nicht verschriftlichte Urteil des BSG's wäre: Darin geht es u.a. um die Frage, wie lange Ärzte, die ihren Arztsitz in ein MVZ überführen, in diesem angestellt sein müssen. 3, 6 Monate oder wie jetzt das BSG meint 3 Jahre?
Und, welche Formen der Zusammenarbeit verstoßen gegen das Antikorruptionsgesetz? Zu blöd, dass es keine eindeutigen Definitionen und Festlegungen gibt, was genau verboten ist.