Sozialrichter lehne Antrag einer Berliner Psychotherapeutin ab: Ein Praxissitz kann nur in Ausnahmefällen von einem unterversorgten in einen überversorgten Stadtteil verlegt werden.
BSG: "Ärzte und Psychotherapeuten dürfen ihren Praxissitz nur verlegen, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen":