Wer halbtags arbeitet darf wählen und sich wählen lassen. Aber wie lange ist halbtags?
Der Bundesverband der Medizinischen Versorgungszentren (BMVZ) moniert, dass in einigen KVen Teilzeitbeschäftigte von den Wahlen ausgeschlossen werden. In RLP sind Ärztinnen/ Ärzte bereits Mitglied, wenn sie 10 Stunden/ Woche praktizieren.