Mai 2018: "Vereinbarungen über zusätzliche Vergütungen für Diagnosen können nicht Gegenstand der Verträge sein", so die Aussage des BVA (Bundesversicherungsamt). Sie seien nicht gesetzeskonform und wenig innovativ. Der Gesetzgeber solle die Anzeigepflicht für diese Verträge wieder einführen, alle Selektivverträge sollten auch evaluiert werden. HzV Verträge würden (Anm.: von den Kassen) dazu benutzt, Einfluss auf Zuweisungen aus dem Morbi-RSA zu nehmen und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Wenn die Chronikerpauschalen auch dann von den Kassen vergütet wird, wenn es zu keinem Arzt-Patienten-Kontakt kommt, ist das nach Auffassung des BVA rechtswidrig.
Das Timing des BVA stimmt: Die GroKo NEU sortiert noch ihre Prioritäten und ausgerechnet dann erhält der Gesetzgeber einen 160 Seiten Bericht des BVA mit zum Teil vernichtenden Aussagen.