Mai '18: HzV am Pranger // Sept.'18: BVA vermutet, dass Kassen unser Kodierverhalten beeinflusst.

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  • Letzter Beitrag 10 September 2018
Dr. Günter Gerhardt schrieb 04 April 2018

Mai 2018: "Vereinbarungen über zusätzliche Vergütungen für Diagnosen können nicht Gegenstand der Verträge sein", so die Aussage des BVA (Bundesversicherungsamt). Sie seien nicht gesetzeskonform und wenig innovativ. Der Gesetzgeber solle die Anzeigepflicht für diese Verträge wieder einführen, alle Selektivverträge sollten auch evaluiert werden. HzV Verträge würden (Anm.: von den Kassen) dazu benutzt, Einfluss auf Zuweisungen aus dem Morbi-RSA zu nehmen und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Wenn die Chronikerpauschalen auch dann von den Kassen vergütet wird, wenn es zu keinem Arzt-Patienten-Kontakt kommt, ist das nach Auffassung des BVA rechtswidrig.

Das Timing des BVA stimmt: Die GroKo NEU sortiert noch ihre Prioritäten und ausgerechnet dann erhält der Gesetzgeber einen 160 Seiten Bericht des BVA mit zum Teil vernichtenden Aussagen.

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 10 September 2018

Sept.2018: Die Verhandlungen über die HA Verträge gehen in die Verlängerung. Das BVA bleibt bei seiner o.g. Aussage, womit die Behörde verhindern will, dass die Kassen über Umwege Einfluss auf das Kodierverhalten der Ärzte nehmen.

 

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