Sicherstellungszuschläge werden an Krankenhäuser gezahlt, die in dünn besiedelten Gebieten für die medizinische Basisversorgung der Bevölkerung notwendig sind, die entsprechenden Leistunge aber nicht kostendeckend erbringen können.
Wenn Sie liebe Kolleginnen und Kolleginnen und Kollegen das Wort Krankenhäuser in dem obigen Text durch niedergelassene Ärztinnen/ Ärzte ersetzen, dann wäre das nicht nur richtig, sondern auch gerecht.