4.5.2016 Für die spezialisierte geriatrische Diagnostik sollten Ärzte frühzeitig eine Genehmigung bei ihrer KV beantragen. Die Anforderungen regelt eine Qualitätssicherungsvereinbarung, die mit Start der neuen Leistung am 1.7.2016 in Kraft tritt.Wesentliche Punkte fasst die KBV in einer Praxisinformation (KBV2GO!) zusammen.
FÄ für Innere, Allgemeinmedizin oder Physikalische und Rehabibilitative Medizin ohne Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung "Geriatrie" erhalten eine Genehmigung, wenn sie Folgendes nachweisen:
- Behandlung von 100 Patienten im Jahr vor der Antragstellung, die
- 70 Jahre oder älter sind
- und mindestens 2 der folgenden geriatrischen Symptome aufweisen oder mindestens ein geriatrisches Syndrom und eine Pflegestufe nach § 15 SGB XI haben: a. multifaktoriell bedingte Mobilitätsstörung einschließlich Fallneigung und Altersschwindel b. komplexe Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler oder verhaltensbezogener Art c. Frailty-Syndrom (Kombinationen von unbeabsichtigtem Gweichtsverlust, körperlicher und/oder geistiger Erschöpfung, muskulärer Schwäche, verringerter Ganggeschwindigkeit und verminderter körperlicher Aktivität) d. Dysphagie e. Inkontinenz(en) f. Therapierefraktäres chronisches Schmerzsyndrom.
- eine besondere geriatrische Qualifikation mit 160 Stunden Umfang
- sowie 5 Jahre vertragsärztliche Berufserfahrung
- und eine 12monatige Tätigkeit in einer medizinisch-geriatrischen Einrichtung unter Anleitung eines Geriaters oder Arztes, der die fachlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, wobei statt 12 auch 6 Monateausreichen, wenn sich der Antragsteller verpflichtet, die restliche Zeit in den 4 Jahren nach dem Genehmigungserhalt zu absolviern.
Mehr Infos auf der App KBV2GO!
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