Warum muss der neue Stuhltest ans Labor geschickt werden?

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  • Letzter Beitrag 09 Juli 2017
Dr. Günter Gerhardt schrieb 12 März 2017

Der alte, weniger spezifische und weniger sensitive Test auf okkultes But ist ab April 2017 keine Kassenleistung mehr. Er war mit 2,63 € (25 Pkt) bewertet, deutlich geringer als der neue Test. Die Ausgabe und Rücknahme des Tests wird ab April mit 57 Pkt.(6 €) extrabudgetär vergütet.
Mit dieser Vergütung sind Kolleginnen und Kollegen zufrieden, weil der alte Test ja noch schlechter vergütet wurde, und wenn man diese Vergütung mit der für den Medikationsplan vergleicht, dann sind 6 € ja auch mehr.
Soweit sind wir schon, KBV und Kassen nehmen als Bewertungsmaßstab für eine neue Leistung einfach alte schlechter bezahlte Leisungen in der Hoffnung "die merken schon nichts". Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und damit soll dann die Darmkrebsvorsorge mehr in den Fokus gerückt werden? Neben der unverschämten Bezahlung gibt es noch eine weitere Änderung: Der alte Test wurde vom Patienten in der Praxis abgegeben, dort getestet und dem Patienten das Testergebnis mitgeteilt. Der heutige Test wird dem Patienten übergeben, der den Test in der Praxis abgibt. Von dort geht es in ein medizinisches  Laboratorium. Dieses teilt der Praxis umgehend nach Auswertung das Ergebnis mit. Warum denn einfach, wenn es auch umständlich geht? Es gibt auch Schnelltests, die in der Praxis sofort wie früher quantitativ ausgewertet werden können und die alle aufgeführten Kriterien erfüllen, die im Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genannt werden. Der Preis für die Krankenkassen wäre der gleiche.

Nein liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden für diese Leistung nicht nur schlecht bezahlt, sondern es wird uns Kompetenz genommen. Für Ärzte, die eine entsprechende Qualifikation nicht während einer Weiterbildung erworben haben, könnten Qualifikationen eingeführt werden, die auch in einem Curriculum erworben werden könnten (analog dem Hautkrebsscreening).

Unsere Forderungen müssen lauten:
1. Bessere Honorierung des iFOBT

2. Es muss auch die Möglichkeit geben, den Schnelltest wie früher in der Praxis durchzuführen  und dem Patienten unmittelbar anschließend das Ergebnis mitzuteilen.

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 13 März 2017

Zwei Aussagen von Kollegen, wie sie nicht unterschiedlicher sein könnten:

1. Prof. Dr. Jürgen Riemann, Internist, Gastroenterologe, Vorsitzender der Stiftung Lebensblicke:
"Wenn ich unterstelle, dass das Beratungsgespräch strukturiert sein soll, wie von uns im Nationalen Krebsplan gefordert, so ist aus meiner Sicht die Vergütung zu niedrig und zeigt mal wieder, dass die sprechende Medizin massiv unterbewertet ist.Nicht zuletzt wird den bisher an der Front stehenden Ärzten durch diese Laborleistung dazu noch die Kompetenz für die Testdurchführung und -auswertung abgesprochen.

2. Dr. Ivo Grebe, Vizepräsident des Berufsverbands Deutscher Internisten: "Die Vergütung fällt mit 6 € nicht gerade astronomisch aus, aber im Vergleich zum Honorar für den Medikationsplan ist immerin eine Steigerung von 600% zu verzeichnen."

Mit solchen Kollegen wie Herrn Grebe "sind doch Kriege zu gewinnen", oder was meinen Sie liebe Kolleginnen und Kollegen. Raten Sie mal, wen Herr Plaßberg zu "Hart aber fair" einladen wird? Der Name ist auf jeden Fall mit dieser Aussage schon in allen passenden Redaktionen notiert, da können Sie sicher sein.

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 18 März 2017

Bei den neuen Stuhltests als Kassenleistung sind noch viele Fragen offen. Derzeit ist v.a. die Verfügbarkeit der Tests noch nicht gegeben.

Juli schrieb 18 März 2017

Der neue iFOBT und seine Tücken

Da haben  KBV und Kassen den Ärzten, die bisher für die Darmkrebsvorsorge und Früherkennung in einer Person zuständig waren, zum 1. April ein schönes Ei ins Nest gelegt. Nicht nur, dass die Durchführung des quantitativen immunologischen Stuhltests jetzt ausschließlich ans Labor verortet und damit auf langjährige ärztliche Kompetenz   zugunsten einer „besser auswertbaren und dokumentierbaren“ Leistung verzichtet wurde: die neue EBM Position 01737 für Testausgabe und Beratung  ist ein Witz. Für 6 € soll ein strukturiertes Beratungsgespräch geführt werden, das Voraussetzung für eine Informierten Entscheidung des Anspruchsberechtigten ist. Ein solches Gespräch hat die Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Darmkrebsfrüherkennung im Nationalen Krebsplan als Einstieg in die Darmkrebsvorsorge und-Früherkennung gefordert, was auf allgemeine Zustimmung gestoßen ist. Die jetzt festgesetzte Gebührenziffer konterkariert diese Leistung. Aufwand und notwendige Gesprächsleistung stehen in keinem Verhältnis mehr. Da hilft auch nicht, dass die Leistungsposition 01740 ab 55 Jahren als Aufklärung zur präventiven Darmspiegelung zusätzlich abgerechnet werden kann. Es geht um den Einstieg in die Darmkrebsfrüherkennung, den Hausärzte, Gynäkologen, Urologen und andere bisher mit Erfolg erbracht haben. Die Gynäkologen waren bisher übrigens die besten Versorger bezüglich der Stuhltests. Ganz unabhängig davon sind kurz vor der Einführung noch viele Fragen offen wie z.B. die Erfüllung der Testanforderungen durch einzelne Labore.

Die Stiftung LebensBlicke hatte mit vielen anderen dafür plädiert, sowohl qualitative als auch quantitative immunologische Tests zumindest in einer Übergangsphase zuzulassen, da die wissenschaftliche Evidenz beider belegt ist. Die finale Entscheidung ist zugunsten des quantitativen Tests als nunmehr ausschließliche Laborleistung gefallen. Das kann und muss man akzeptieren, wenn die entsprechende Gebührenziffer dem Beratungsaufwand entspricht, und das ist so nicht der Fall. Es ist wohl damit zu rechnen, dass in vielen Fällen der Test ausgegeben und ein Beratungsgespräch zwar abgerechnet,  aber nicht in der notwendigen Tiefe geführt wird mit dem Verweis auf schriftliche Informationen, die es schon immer gegeben hat. Wir werden als Stiftung, die sich der Information und Motivation  der Menschen zur Darmkrebsfrüherkennung seit fast 20 Jahren verpflichtet fühlt, die Entwicklung sehr genau verfolgen und Schwachstellen, wo immer erkennbar, öffentlich machen. Warnungen an die gesundheitspolitischen Entscheider vor unpräzisen und nicht Kosten deckenden  Weichenstelllungen hat es vorher genug gegeben.

 

Prof. Dr. J. F. Riemann                                                                                                                                                                       em. Direktor der Med. Klinik C am Klinikum Ludwigshafen                                                                                                              Vorstandsvorsitzender der Stiftung Lebensblicke  (www.lebensblicke.de)                                                                                Schuckertstraße 37                                                                                                                                                                         67063 Ludwigshafen                                                                                                                                                                        Mail: riemannj@garps.de

Guter Rat schrieb 04 April 2017

Der G-BA-Beschluss fordert qualitative iFOBT in der Darmkrebsvorsorge. Qualitative iFOBT liefern eine Konzentrationsangabe und keine einfache Ja/Nein-Aussage. Dadurch wird die Aussagekraft der Tests verbesssert. Diese Qualitätssteigerung wird jeder begrüßen. 

Aber: Qualitative iFOBT gibt es auch für die Praxis. Das sind Schnelltests zur immunologischen Bestimmung von fäkalem Hämoglobin, die mit einem speziellen Gerät oder sogar mit einem Smartphone ausgewertet werden. Diese Tests sind so einfach durchzuführen wie ein Schwangerschaftstest und es werden keine besonderen Fertigkeiten oder Praxis-Ausstattungen benötigt.

Eine quantitative Auswertungen über Smartphone ist - für Calprotectin - sogar für die Patientenanwendung zugelassen (QuantOn Cal, Fa. Preventis, www.quantoncal.com). Wieso benötigt also ein Arzt einen Sachkundenachweis (OIII) für die Darmkrebsvorsorge?

Die Darmkrebsvorsorge - ohne lange Wartezeiten auf ein Ergebnis - erhöht auch die Akzeptanz der Maßnahme. Patienten wollen so schnell wie möglich ihr Ergebnis haben ohne lange in der Ungewissheit auf ein Laborergebnis warten zu müssen. Ein Praxistest, der nur 15 Minuten dauert liefert schnell Sicherheit - egal, ob der Befund positiv oder negativ ist. Der Zustand der Unwissenheit, während er auf ein Laborergebnis wartet, ist für den Patienten seelisch belastend.

Diese quantitativen praxistauglichen iFOBT wurden im G-BA-Beschluss nicht bewertet. Dies sollte unbedingt nachgeholt werden.

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 09 Juli 2017

Warum muss der neue Stuhltest an das Labor geschickt werden? Er könnte kostenneutral auch in der Praxis durchgeführt werden.

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