KBV und GKV Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss beschlossen, wie die Honorarsteigerung 2018 berechnet werden soll. Die ICD Kodierung spielt dabei eine zentrale Rolle.
Das muss man erst mal verstehen liebe Kolleginnen und Kollegen: Einerseits wird das Upcoding von der Politik verboten, einige Krankenkassen beäugen deshalb mittlerweile die Selektivverträge (z.B. HzV) kritisch, weil die Vergütung der Ärzte an die Übermittlung bestimmter Diagnosen gekoppelt ist und jetzt dieser Beschluss zur Honorarsteigerung 2018.
Der regionale Honorarzuwachs in einer KV ist 2018 davon abhängig, wie gut dort zuvor das Kodieren geklappt hat. Damit nachträglich nichts manipuliert werden kann, werden die Jahre 2014 und 2015 zugrunde gelegt. Und für das Jahr 2019 werden es die Jahre 2016 und 2017 sein.
D.h.: Kodieren wir im laufenden Jahr 2017 zurückhaltend, wirkt sich das negativ auf die Honorarentwicklung 2019 aus.