Die kollegiale Vertretung kennen wir Alle??? Wie sieht beispielsweise die Vertretung aus, wenn der HA einen Fachärztlichen Internisten vertritt? Besonderheiten gibt es auch bei der Vertretung von Ärzten in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sowie bei angestellten Ärzten in Praxen oder MVZ. "Vertreten" sich BAG Partner im Urlaubsfall untereinander, stellt dies keinen Fall einer echten Vertretung dar.
Schwierig wird es bei der Zuordnung zum haus- bzw. fachärztlichenVersorgungsbereich und im Bezug auf die FA-Bezeichnung.Bei der Vertretung von angestellten Ärzten in Praxen oder MVZ gilt zusätzlich, dass diese nur im Umpfang ihres genehmigten Beschäftigungsumfangs vertreten werden dürfen.
Die Vertretung eines angestellten Arztes durch einen anderen angestellten Arzt in der Praxis oder im MVZ ist innerhalb der KVen nicht einheitlich geregelt, deshalb Rückfrage bei der KV.
Gemeinsam ist allen Vertretungsfällen, dass der Vertreter grundsätzlich derselben Fachrichtung angehören muss wie der vertretene Arzt.
Wird die alles beachtet, steht dem erholsamen Urlaub auch des Vertragsarztes nichts entgegen.