Wir dürfen in Einzelfällen auch Arzneimittel verordnen, die auf Kassenrezept eigentlich ausgeschlossen sind.
Doch nur mit in der Akte (nicht auf dem Rp.) dokumentierter Begründung, hat der Gemeinsame Bundesausschuuss (GBA) jetzt festgelegt.
Wir dürfen in Einzelfällen auch Arzneimittel verordnen, die auf Kassenrezept eigentlich ausgeschlossen sind.
Doch nur mit in der Akte (nicht auf dem Rp.) dokumentierter Begründung, hat der Gemeinsame Bundesausschuuss (GBA) jetzt festgelegt.
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