Videosprechstunde gegen Ärztemangel!?

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  • Letzter Beitrag 11 Juni 2018
Dr. Günter Gerhardt schrieb 04 Juni 2018

Unser Interviewthema in diesem Semester wird die Videosprechstunde sein. Wir führen die Interviews mit Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters in der Fußgängerzone in Mainz.

Fragensammlung für den 12.6.2018:

Unser Thema lautet Videosprechstunde: 2 Fragen vorweg: Wie lange ist Ihr Anfahrtsweg zum Hausarzt/zum FA? Sie gehen nicht in die Sprechstunde in die Praxis, sondern sprechen mit Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt auf dem Bildschirm Ihres Computers, also wie Telefon und Fernsehen. (Haben Sie einen Computer?) Wäre das überhaupt eine Option für Sie?

Sind Sie mit der Technik vertraut?
Hätten Sie Angst davor, das andere Menschen das Gespräch mit verfolgen, sog. Häcker?
Der Arzt sieht Sie und Sie sehen den Arzt, aber es könnten ja noch mehr Menschen schweigend bei Ihnen zuhause oder beim Arzt im Raum sitzen und alles mitbekommen, ohne dass Sie bzw. der Arzt das bemerken. Ist Ihnen das egal?
Wie könnte denn die Untersuchung am Monitor stattfinden, kann das überhaupt ausreichen?
Haben Sie Vertrauen in eine Sprechstunde, die per Videochat übertragen wird? Glauben Sie, Ihre sensiblen Daten werden geschützt?
Zu welcher Uhrzeit hätten Sie gerne einen Videotermin? Sollte der Arzt/die Ärztin rund um die Uhr erreichbar sein?
Sie brauchen entweder einen Computer mit Kamera oder ein Handy mit Fotofunktion? Besitzen Sie eines?
Sie brauchen außerdem einen Internetanschluss mit schneller Geschwindigkeit, um eine gute Übertragung zu sichern (Qualität)? Das könnte teuer werden mit einer eventuellen Neuanschaffung. Wären Sie dazu bereit?
Aus Dokumentationsgründen muss das Video/die Sprechstunde aufgezeichnet werden. Speicherung für 10 Jahre. Wo sollte es gespeichert werden? Cloud? Wer sollte Zugang dazu bekommen?
Was meinen Sie, wie könnte so eine  Fern-Behandlung ablaufen? Was passiert, wenn die Fern- Behandlung fehlerhaft war? Es ist Ihnen schon klar, daß  keine körperliche Untersuchung vom Arzt/von der Ärztin stattfinden kann, oder ?
Wie kommt der Patient an das Rezept? Per email? Dazu brauchen Sie eine email Adresse? Besitzen Sie eine? Per Post? oder muss dann doch jemand in die Praxis, das Rezept holen?
Was glauben Sie, wie viel Geld der Arzt/die Ärztin für die Videosprechstunde bekommt? Oder besser: Wie viel würden Sie dem Behandler denn bezahlen? Sollte es nach Minuten vergütet werden? Pauschal? (Tatsächlich bekommt er einmal im Quartal 9,27 €, egal wieviele Videosprechstunden stattgefunden haben)
Wann würden Sie die Videosprechstunde überhaupt nutzen? Bei Erkältung? Bei Verletzungen? Für eine psychologische Beratung?
Würden Sie einer Diagnose, die über die Videosprechstunde gestellt wurde, Vertrauen schenken oder eher an ihr zweifeln?
Würde Ihnen der Klatsch & Tratsch im Wartezimmer fehlen?
Ist es nicht der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt vor Ort, der ein Arztbesuch ausmacht und Vertrauen schenkt?
Glauben Sie,dass Sie in vielen Fällen nicht dennoch zum Arzt sollten, damit eine körperliche Untersuchung stattfindet? (insgesamt doppelter Aufwand folglich)
Eine Beratung per Telefon ist ja bereits lange möglich, würde Ihnen die Videosprechstunde mehr Vertrauen schenken?
In welcher Fachrichtung glauben Sie wäre eine Videosprechstunde einsetzbar? Hausarzt? Hautarzt? oder gar noch andere?
Zu welcher Zeit am Tag sollte die Videosprechstunde statt finden? Was passiert, wenn diese überlastet ist?
 Wie sieht es mit Datenschutz aus? Würden Sie sich überhaupt sicher fühlen über ein evtl. unsicheres Medium mit Ihrem Arzt über Ihre Beschwerden zu sprechen?
Würden Sie sich ausreichend untersucht fühlen? Immerhin kann der Arzt nur nach Augenschein und ihren genannten Beschwerden zu einer Diagnose kommen.
Können Sie sich eine Videosprechstunde überhaupt vorstellen? Denken Sie, sie haben die notwendige Ausrüstung dafür? Hätten Sie Angst um Ihre Daten? Was würde passieren, wenn nach bei einer Behandlung per Videosprechstunde etwas schief geht? Ist das Internet bei Ihnen schnell genug, um Videos zu streamen? Hätten Sie mehr Hemmungen oder weniger Hemmungen bei einer Videosprechstunde mitzumachen, als eine Praxis aufzusuchen? Wer könnte die Fälle prüfen, bei denen die Viedeosprechstunde erlaubt ist?

Wird dadurch die derzeitige Lage der Notaufnahmen verbessert, in denen immer mehr "Patienten" auftauchen, die garkeine Notfälle sind? 

 

Würden Sie einem Arzt mehr vertrauen, wenn er als Person vor ihnen sitzt bzw. strahlt er eine größere Expertise aus?

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#vis-à-vis schrieb 05 Juni 2018

Beispielfragen:

Glauben Sie, die Untersuchung am Monitor ist ausreichend?

Haben Sie Vertrauen in eine Sprechstunde, die per Videochat übertragen wird? Glauben Sie, Ihre sensiblen Daten werden geschützt?

Zu welcher Uhrzeit hätten Sie gerne einen Videotermin? Sollte der Arzt/die Ärztin rund um die Uhr erreichbar sein?

Sie brauchen entweder einen Computer mit Kamera oder ein Handy mit Fotofunktion? Besitzen Sie eines?

Sie brauchen außerdem einen Internetanschluss mit schneller Geschwindigkeit, um eine gute Übertragung zu sichern (Qualität)? Das könnte teuer werden in einer eventuellen Neuanschaffung. Wären Sie dazu bereit?

Aus Dokumentationsgründen muss das Video/die Sprechstunde aufgezeichnet werden. Speicherung für 10 Jahre. Wo sollte es gespeichert werden? Cloud? Wer sollte Zugang dazu bekommen?

Was passiert, wenn die Behandlung fehlerhaft war? Es hat keine körperliche Untersuchung vom Arzt/von der Ärztin stattgefunden?

Wie kommt der Patient an das Rezept? Per email? Dazu brauchen Sie eine email Adresse? Besitzen Sie eine? Kommt er in der Praxis vorbei? Per Post?

Was glauben Sie, wie viel Geld der Arzt/die Ärztin für die Videosprechstunde bekommt? Oder besser: Wie viel würden Sie dem Behandler denn bezahlen? Sollte es nach Minuten vergütet werden? Pauschale?

hannasce_ schrieb 06 Juni 2018

Wann würden Sie die Videosprechstunde überhaupt nutzen? Bei Erkältung? Bei Verletzungen? Für eine psychologische Beratung?

maxbruch schrieb 07 Juni 2018

Wie lange ist Ihr Anfahrtsweg zum Hausarzt/zum FA? 

Würden Sie einer Diagnose, die über die Videosprechstunde gestellt wurde, Vertrauen schenken oder eher an ihr zweifeln?

(Würde Ihnen der Klatsch & Tratsch im Wartezimmer fehlen?)



Dr. Günter Gerhardt schrieb 07 Juni 2018

Meinungen der Kammern

 

"Die Fernbehandlung wird auch den Ärztemangel auf dem Land nicht beseitigen"

 

Der Deutsche Ärztetag hat grünes Licht für die ausschließliche Fernbehandlung gegeben. Wie geht es jetzt konkret weiter – was machen die Landesärztekammern aus dem Beschluss? In Berlin plant die Kammerführung, den Beschluss nahezu wortgleich zur Abstimmung in der Hauptstadt zu stellen.

 

Joitz: "Wir Ärzte müssen die Regeln definieren, sonst werden es andere tun."
© ÄK Belrin

„Die Ärztekammer Berlin begrüßt die in Erfurt beschlossene Lockerung des Fernbehandlungsverbots. Zusätzlich zu den auch schon bisher möglichen Formen der Fernbehandlung darf eine Fernbehandlung dann auch ohne vorherigen persönlichen Arzt-Patientenkontakt erfolgen“, kommentiert die Ärztekammer in Berlin die Lage gegenüber dem änd.

Die neue Regelung sei ein guter Kompromiss, da die Delegierten des Deutschen Ärztetages auch klare Grenzen bei einer ausschließlichen Fernbehandlung beschlossen hätten. „Die Regelungen zur ärztlichen Sorgfaltspflicht werden auch bei der ausschließlichen Fernbehandlung gelten. Zu beachten ist außerdem das weiterhin geltende Niederlassungsgebot nach § 17 Berufsordnung und die nach den Heilberufekammergesetzen geltenden Beschränkungen für Kapitalgesellschaften, ambulante ärztliche Leistungen zu erbringen.“

Kammerpräsident Günter Jonitz: „Es ist wichtig, dass die Ärzteschaft den digitalen Fortschritt konstruktiv begleitet. Wir Ärzte müssen die Regeln definieren, sonst werden es andere tun. Daher waren die Beschlüsse in Erfurt richtungswei-send. Die Praxis in ärztlicher Verantwortung wird zeigen, wie diese künftige, neue Ebene der Arzt-Patienten-Beziehung funktioniert. Die Digitalisierung muss der Patientenversorgung dienen. Der persönliche Arzt-Patientenkontakt wird aber auch in Zukunft das Maß der Dinge bleiben.“

Die Änderung der Muster-Berufsordnung sollte aus Sicht der Ärztekammer Berlin möglichst wortgleich in allen Kammerbezirken übernommen werden. Eine bundesweit möglichst einheitliche Regelung sei sinnvoll, weil Telemedien ja nicht an den Landesgrenzen halt mache. „Modellvorhaben wie in Baden-Württemberg sind für Berlin aktuell nicht angedacht. Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin wird voraussichtlich im Herbst über die Übernahme der neuen Regelung in die Berufsordnung der Ärztekammer Berlin entscheiden.“

77. Bayerischer Ärztetag im Oktober entscheidet

Ähnliche Töne kommen aus Bayern. Kammerpräsident Dr. Gerald Quitterer lobt den Beschluss aus Erfurt: „Die Abgeordneten des 121. Deut-schen Ärztetags haben in Erfurt Anfang Mai mit großer Mehrheit beschlossen, eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall zu erlauben, wenn die Fernbehandlung ärztlich vertretbar ist, die erforderliche ärztliche Sorgfalt durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung und Dokumentation gewahrt wird sowie der Patient über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. Es gibt also eine Reihe von Voraussetzungen, die geklärt sein müssen. Die neue Formulierung des Paragrafen § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung trägt diesen Prämissen Rechnung“, so sein Fazit.

In dieser Form sei eine Beschlussvorlage auch für den 77. Bayerischen Ärztetag im Oktober in Nürnberg vorstellbar, „insbesondere vor dem Hintergrund, dass die in Erfurt beschlossene Formulierung der MBO sich an den Antrag des vergangenen Bayerischen Ärztetages anlehnt.“ Nicht beabsichtigt sei die Etablierung einer neuen Versorgungsebene.

Bislang sei im § 7 (4) der Berufsordnung (BO) eine ausschließliche Fernbehandlung untersagt. „Bis zur Entscheidung des 77. Bayerischen Ärztetags gilt die derzeitige Regelung. Doch auch mit einem neu formulierten § 7 (4) der BO ist für mich der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient nicht ersetzbar. Eine Diagnose, die auf einer Untersuchung mit allen fünf Sinnen basiert, ist fundierter als eine reduzierte Beurteilung nur mit Augen und Ohren über ein Kommunikationsmedium. Die Fernbehandlung wird auch den Ärztemangel auf dem Land nicht beseitigen, wie manche Befürworter postulieren“, betont Quitterer.

 

07.06.2018 11:07:16, Autor: js

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 07 Juni 2018

Telemedizin

 

Deckt die Berufshaftpflicht auch die Fernbehandlung ab?

 

Das Ende des ausschließlichen Fernbehandlungsverbots wirft viele Fragen auf. Auch die nach der Haftung im Schadensfall. Der änd hat bei Versicherern nachgefragt, was es zu beachten gilt.

 

Eine Ärztin während einer Video-Konsultation: Ist sie haftungsrechtlich gut abgesichert?
©änd-Archiv

Grundsätzlich halten sich die Versicherer noch mit eindeutigen Aussagen zurück – auch weil bei vielen noch keine Haftungsfälle aufgrund von ausschließlichen Fernbehandlungen aufgetreten sind. So hält es zum Beispiel auch Dr. Claudia Wagner, Pressesprecherin bei dem Versicherer ERGO. Sie könne, weil es an bekannten Schadensfällen durch Fernbehandlungen mangele, nichts Konkretes dazu sagen.

Generell sei aber zu sagen: „Die Voraussetzungen, unter denen künftig eine ausschließliche Fernbehandlung ausgeübt werden darf, gelten auch für den Versicherungsschutz im Rahmen unserer Berufs-Haftpflichtversicherungen für Ärzte.“ Der Versicherungsschutz decke alle ärztlichen Behandlungen ab, soweit diese in der Heilkunde anerkannt seien. Sofern nach dem ergangenen Beschluss des Deutschen Ärztetages die vorgesehene Lockerung des Fernbehandlungsverbotes in die Berufsordnungen der Ärztekammern übernommen würde, sei auch dafür der Versicherungsschutz für Ärzte automatisch gegeben.

Für einen Arzt, der freiberuflich arbeitet, ändert sich also durch die Einführung der ausschließlichen Fernbehandlung – was die Haftpflichtversicherung anbelangt – nichts Wesentliches.

Vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln

Und auch wenn er beginnen sollte, für einen Telemedizinanbieter zu arbeiten, ist die Rechtslage relativ eindeutig: „Die Haftung gegenüber dem Patienten regelt sich in erster Linie danach, wer den Behandlungsvertrag mit dem Patienten schließt“, sagt Wagner. Daneben komme aber auch immer eine deliktische Haftung des Arztes gemäß § 823 BGB in Betracht. Die tritt ein, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper oder Gesundheit einer anderen Person gefährdet. Sei er direkt bei dem Anbieter angestellt, führt Wagner weiter aus, dann schränke sich die Haftung nach § 823 BGB stark ein – genau, wie es schon jetzt der Fall ist, sollte er etwa bei einem Krankenhaus arbeiten.

Generell sieht das Dr. Klemens Surmann von der Gothaer Finanzholding ähnlich. Er fügt allerdings noch den Hinweis an: „Achtung ist geboten, wenn sich einer der Beteiligten – Arzt oder Patient – zum Zeitpunkt der telemedizinischen Behandlung im Ausland befindet.“ Hier sei im Einzelfall zu prüfen, ob in den Vertragsbestimmungen eine Einschränkung oder gar ein Ausschluss vorliege.

Das klingt alles eher beruhigend, als besorgniserregend – einen etwas anderen Eindruck bekommt, wer ein Informationspapier des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Thema liest, das dem änd vorliegt. Die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland mit Sitz in Berlin hat es bereits 2015 verfasst. Darin heißt es: „Das medizinische Handeln gestaltet sich allerdings durch die Telemedizin komplexer. Sie schafft vermehrt Schnittstellen, Sorgfaltsmaßstäbe und die Anforderungen an die Versorgungsprozesse werden variabler, die Zuordnung der Verursachungsbeiträge erschwert. Das haftungsrechtliche Risiko kann sich hierdurch unter Umständen deutlich erhöhen.“ Auch wenn sich vertraglich erst einmal nichts ändert, die Versicherer scheinen von einer steigenden Zahl an Haftungsfällen auszugehen. Das könnte sich auf lange Sicht auch auf die von Ärzten zu zahlenden Prämien auswirken.

 

medstudent schrieb 10 Juni 2018

Ist es nicht der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt vor Ort, der ein Arztbesuch ausmacht und Vertrauen schenkt?

Glauben Sie,dass Sie in vielen Fällen nicht dennoch zum Arzt sollten, damit eine körperliche Untersuchung statt findet?(insgesamt doppelter Aufwand folglich)

Eine Beratung per Telefon ist ja bereits lange möglich, würde Ihnen die Videosprechstunde mehr Vertrauen schenken?

In welcher Fachrichtung glauben Sie wäre eine Videosprechstunde einsetzbar? Hausarzt? Hautarzt? oder gar noch andere?

Zu welcher Zeit am Tag sollte die Videosprechstunde statt finden? Was passiert, wenn diese überlastet ist?

SteffiS schrieb 11 Juni 2018

Wie sieht es mit Datenschutz aus? Würden Sie sich überhaupt sicher fühlen über ein evtl. unsicheres Medium mit Ihrem Arzt über Ihre Beschwerden zu sprechen?

Würden Sie sich ausreichend untersucht fühlen? Immerhin kann der Arzt nur nach Augenschein und ihren genannten Beschwerden zu einer Diagnose kommen.

Clara T schrieb 11 Juni 2018

Können Sie sich eine Videosprechstunde überhaupt vorstellen? Denken Sie, sie haben die notwendige Ausrüstung dafür? Hätten Sie Angst um Ihre Daten? Was würde passieren, wenn nach bei einer Behandlung per Videosprechstunde etwas schief geht? Ist das Internet bei Ihnen schnell genug, um Videos zu streamen? Hätten Sie mehr Hemmungen oder weniger Hemmungen bei einer Videosprechstunde mitzumachen, als eine Praxis aufzusuchen? Wer könnte die Fälle prüfen, bei denen die Viedeosprechstunde erlaubt ist?

Lorenz schrieb 11 Juni 2018

Wird dadurch die derzeitige Lage der Notaufnahmen verbessert, in denen immer mehr "Patienten" auftauchen, die garkeine Notfälle sind? 

Würden Sie einem Arzt mehr vertrauen, wenn er als Person vor ihnen sitzt bzw. strahlt er eine größere Expertise aus?

 

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