Katastrophaler LSG Beschluss: Regresse drohen!

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  • Letzter Beitrag 09 März 2017
Dr. Günter Gerhardt schrieb 03 Januar 2017

Man kann es gar nicht oft genug wiederholen, dieser Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin Brandenburg ist eine Riesenschweinerei, erschwert willkürlich unsere Arbeit in der Praxis und überzieht uns mit Arzneimittelregressen. Hohes Gericht, als Nichtjurist würde ich sagen, die Entscheidung ist mal wieder vorsätzlich gegen Ärztinnen und Ärzte getroffen worden.

Hut ab vor dem was Frau Fischer (SPD !) Hauptgeschäftsführerin des VFA dazu sagt. Sie war früher Gesundheitsministerin in NRW und anschl. Vorstand der BARMER. 

Tja, was können wir tun? Uns wegducken, keine Innovationen mehr verordnen oder uns wehren. Das ginge schon liebe Kolleginnen und Kollegen (s.Kategorie Streiken, Kämpfen...) 

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 07 März 2017

Der Brief des ehemaligen Vorsitzenden der KV Hessen Dr. Jürgen Bauch an MdB Michael Hennrich bingt das Problem, das uns da ins Haus steht auf den Punkt:

"Aber in der modernen ...therapie ...wird das Urteil (LSG Entscheidung Berlin-Brandenburg 1.3.2017) gravierende Auswirkungen für die Patientenversorgung haben."

"...werden die Ärzte entweder in negativ bewerteten Subgruppen auf das Privatrezept ausweichen oder den Patienten in ein Krankenhaus einweisen."

"Es ist Sache des Parlaments durch eine Klarstellung der Mischpreisproblematik Ärger und Schaden von den Patienten abzuwenden."

Zur Erinnerung: Das AMNOG hatte als Ziel, Ärzten die Furcht vor Regressen zu nehmen, die wirtschaftliche Verantwortung vom Arzt auf den Hersteller zu verlagern und die Morbiditätsentwicklung auch  von uns weg hin zu den Kr'kassen zu übertragen. Das hat nicht geklappt. Es bleibt für uns das unsägliche Regressrisiko, welches unseren Nachwuchs abschreckt. Ein Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) wird daran wohl auch nichts ändern. Unsere Forderung, für die wir auch kämpfen müssen, muss nach wie vor lauten:
In dem Moment, wo sich Industrie und Kassen - unabhängig davon ob ein Zusatznutzen festgestellt worden ist -  auf einen Preis geeinigt haben, ist das Medikament für uns in den Versorgerpraxen wirtschaftlich (natürlich muss die Indikation stimmen). s.angehängte Datei AMNOG Novelle

Dr. Günter Gerhardt schrieb 09 März 2017

Auch nach der Verabschiedung des AMVSG am 9.3.2017 wurde unsere Forderung, uns von wirtschaftlichen Risiken freizustellen, nicht erfüllt.

Es bleibt unbestimmt, welche Verbindlichkeit das Arzt-Informations-System hat. Ist es Bestandteil der Arzneimittelrichtlinie, also vom Arzt zu beachtendes Recht, das von der Selbstverwaltung gesetzt wird? Oder nur eine Empfehlung? Was bedeuten die Hinweise auf Wirtschaftlichkeit, die der Bundesausschuss geben kann, aber nicht muss? Soll die Nichtbeachtung von Wirtschaftlichkeitshinweisen ein Aufgreifkriterium für Regressanträge der Krankenkassen sein? Es mangelt an Bestimmtheit - und die Lösung wird von widerstrebenden Interessen innerhalb der Selbstverantwortung überantwortet.

V.a. aber drückt sich der Gesetzgeber beharrlich und trotz deutlicher Artikulation der Ärzteschaft davor, die Eigenschaft des zwischen dem Hersteller und dem GKV Spitzenverband verhandelten oder von der Schiedsstelle festgesetzen Erstattungsbetrags zu definieren und damit den Auslegungsstreit zwischen Ärteschaft und GKV-Spitzenverband zu schlichten. Ist der Erstattungsbetrag nur für Subgruppen oder die gesamte zugelassene Indikation wirtschaftlich? Keine Antwort! Vor dem Hintergrund des jüngst ergangenen vorläufigen Beschlusses des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, wonach der Erstattungsbetrag kein Mischpreis ist und demnach nicht für eine gesamte Indikation die Wirtschaftlichkeit sicherstellt, gewinnt dieser Streit weiter an Brisanz. Auch der Beschluss im einstweiligen Verfahren könnte für die Kassen eine Einladung sein, nun in größerer Zahl Regressanträge zu stellen.

Sorry, aber "Artikulation der Ärzteschaft" reicht nicht.  s. Kategorie "Streiken, kämpfen..." oder fragen wir die neue Vorsitzende der KBV VV Frau Dr. Petra Reis-Berkowicz, die sich 2010 an der Seite von Herrn Dr. Hoppenthaler für einen Ausstieg aus dem KV System stark gemacht hatte (= sog. Korbmodell)

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