31.7.17: Entwarnung für niedergelassene Psychotherapeuten: Die Kanzlei, die in jüngster Vergangenheit reihenweise Abmahnungen wegen angeblicher Nicht-Veröffentlichung von Sprechstundenzeiten verschickt hat, wird die Abmahnungen ab sofort nicht weiter verfolgen.
Im Juli 2017 erhalten Psychotherapeuten in RLP offenbar reihenweise Abmahnungen einer Anwaltskanzlei, die sich auf einen Verstoß gegen § 1 Abs. 8 der Psychotherapie-Richtlinie beruft (Veröffentlichung der Telefonzeiten von 200 Minuten/Woche) und hohe Anwaltsgebühren einfordert. Die KV RLP hält die Abmahnungen für nicht rechtens und rät betroffenen Psychotherapeuten, weder die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, noch die Anwaltsgebühren zu begleichen.