Hauptziel der Reform ist es, die überproportional wachsenden Ausgaben im Labor in den Griff zu bekommen. Es fließt derzeit immer mehr Geld in Laborleistungen, das aus anderenVersorgungsbereichen abgezogen wird. Um den Anreiz für eine wirtschaftliche Veranlassung von Laboruntersuchungen zu erhöhen, sollen in Zukunft die durchschnittlichen Laborkosten eines Arztes je Behandlungsfall (individueller Fallwert) mit den Kosten seiner Arztgruppe verglichen werden.
Der HÄ Verband hat immer wieder beklagt, den HÄ würden Millionen € an Honorar fälschlich entzogen.
NEU: Der Anteil des HA Topfes am Gesamthonorar bestimmt die Summe, die fürs Labor aus dem HA Topf nachzuschießen ist. Entscheidend für die Aufteilung des Nachschusses ist jetzt, welcher Anteil der beauftragten Laborleistungen auf HÄ und welcher auf FÄ zurückzuführen ist.
VV KBV beschließt Laborreform
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- Letzter Beitrag 29 Dezember 2017
Dr. Günter Gerhardt
schrieb
29 Dezember 2017
- Zuletzt bearbeitet 29 Dezember 2017
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