KV RLP zeigt nicht nur Gerhardt an !

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 18 Juni 2016

 

1. Der Vorstand der KV RLP hat angezeigt:         
                                                                                                                                                                                   Der Bericht der ÄrzteZeitung über einen Teil der 23. Sitzung der VV der KV RLP am 15.6.2016 ist korrekt.

Auf dieses Portal wurde anonym ein mutmaßliches Wortlautprotokoll des nichtöffentlichen Teils der VV vom 16. März 2016 gepostet. Dieses 14seitige "Protokoll" befand sich 3 Wochen auf dem Portal und wurde dann gelöscht, es wurde 2200 mal angeklickt. Wer es auf das Portal gestellt hat, ist unbekannt. Dieser nicht öffentliche Teil der Sitzung wurde laut Angaben des VV Vorsitzenden wie üblich von der KV aufgezeichnet, die Bänder wurden in der KV aufbewahrt. Sie waren wegen der Brisanz am 15.6.2016 auch noch nicht, wie ansonsten üblich, gelöscht.

Darüber, dass sich das mutmaßliche Wortprotokoll 3 Wochen auf dem Portal befand, kann man geteilter Meinung sein. Auch noch nach Kenntnis des Inhaltes? Wie auch immer, der KV Vorstand hat mich deswegen angezeigt. Nicht nur viele Kolleginnen und Kollegen, sondern auch namhafte Juristen  sind sogar der Meinung, dass es richtig war, diesen Text nicht zu löschen, die Information der Mitglieder rechtfertige die Wahl des Mittels.

Was da im Vorstand der KV RLP rund um den Rausschmiss von Herrn Schönung passiert ist, ist ein Skandal, den die Mitglieder und auch Nachfolger in der VV und im Vorstand ohne die Veröffentlichung dieses Wortprotokolls nie erfahren hätten. Leider spiegelt sich aber auch in diesem "Protokoll" eine tiefe Zerrissenheit des Vorstandes wieder, der die Zustände im KBV Vorstand in Berlin noch in den Schatten stellt. Ein solcher Zustand ist für die Arbeit einer KV, für ihre Mitglieder, untragbar.


In der ARD wurde am 21.11.2016 der Beitrag „Whistleblower – Die Einsamkeit der Mutigen“gesendet. Wenn Sie ihn in der Mediathek noch finden, würde ich dringend empfehlen, ihn anzuschauen. Derzeit wird nach einer Möglichkeit gesucht, diesen interessanten Beitrag auf youtu.be zu platzieren. Ein Whistleblower bin ich nicht, habe ich doch nur diesen Text 3 Wochen auf dem Portal belassen. Zugegebenermaßen hat die Aktion viel Staub aufgewirbelt, was gut und notwendig war. Der Artikel in der Rheinpfalz, den zumindest alle Kolleginnen und Kollegen in der Pfalz gelesen haben, wäre ohne diese Veröffentlichung auf dem Portal nie erschienen.

 

 

2. Eine weitere Anzeige s.u.

 

 

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Wahrheit schrieb 23 Juni 2016

 

Lieber Herr Kollege Gerhardt,  

mit großem Entsetzen haben meine Kollegen und ich hier im Kreis von den Vorgängen im Verlauf der letzten und vorletzten Sitzungen der Vertreterversammlungen in der KV RLP gelesen. Wir haben uns deswegen gestern Abend zu einem Stammtisch zusammengesetzt. Immerhin kamen bei Ankündigung dieses Themas „KV zeigt Gerhardt an“ 23 Kolleginnen und Kollegen. Wir möchten Sie lieber Herr Gerhardt bitten, durchzuhalten und uns weiterhin zu informieren.  

Kann es wirklich sein, dass dieser Text durch eine Aufzeichnung der KV, wie in der Ärztezeitung erwähnt, auf die Homepage kam. Von wem? Uns sind da die abenteuerlichsten Gedanken gekommen.  

Zu dem Abstimmungsergebnis 38:2 würde ich mir keine Gedanken machen. Wir hatten 2013 hier eine Sitzung unserer ärztlichen Kreisvereinigung, wo wir erfahren haben, dass das Grundgehalt von U-K um 18% erhöht worden ist, mit einem ähnlichen Abstimmungsergebnis, obwohl, und das hat uns der Kollege auch erzählt, davor in einer Vertreterversammlung die Gehaltserhöhung in einer GEHEIMEN ABSTIMMUNG mit Mehrheit abgelehnt wurde.  

Wir hier stellen uns die Frage, ob den Niedergelassenen eine Vertreterversammlung in dieser Zusammensetzung noch etwas bringt. Immerhin stehen hier Kosten von, so sagte man uns, ca. 40.000,--€ / pro Sitzung im Raum.  

Es wäre schön, wenn wir Sie in unserer nächsten Sitzung begrüßen dürften. Ich werde Sie in den nächsten Tagen kontaktieren.

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 17 Juli 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielen Dank für die Zustimmung, die ich in den letzten Wochen bei Veranstaltungen mit Ihnen erfahren habe und auch von Kammern, KVen und Berufsverbänden. Ich werde mich weiter einsetzen für die Transparenz, gerade jetzt wo KV Wahlen anstehen. Es gibt noch viel zu berichten, einschüchtern lasse ich mich nicht.

Passend zum Thema auch angefügt meine neueste Kolumne in der MT.

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 23 August 2016

Am 24. August ist wieder VV der KV RLP.

Ich bin mal gespannt, ob die Vorsitzende wieder VV Mitglieder anfaucht, wenn sie sich mit mir in der Pause, am Bistrotisch stehend,unterhalten.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 28 August 2016

 Am 24.8.2016 fand wieder eine VV statt, s. Bericht in der ÄZ (angehängte Datei anklicken)

Die Vorsitzende war wirklich stinksauer über die Aussage einer Ärztin im TV hinter einem Schirm mit nachgestellter Stimme, dass sie Repressalien der KV RLP fürchte, wenn sie ihr Gesicht zeigen würde.
In der Pause an einem Bistrotisch war dann zu hören, dass sie wisse, wer die Ärztin sei. Nur zu komisch, dass diese Angst vor Repressalien ein großes Thema in RLP ist.

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 28 August 2016

2. Ein weiterer Kollege (Mitglied in der VV!) wurde vom Vorstand angezeigt.

Traurig, aber wahr. In diesem Sommer 2016 wurde nach einer Anzeige der KV ein Arzt vom Staatsanwalt heimgesucht wegen der EBM Ziffer 01100, initiert von Ärzten aus der Plausibilitätsprüfung heraus. Zur Info: Die erste Staatsanwaltwelle wurde beendet mit Einführung der Plausibilität, d.h. die Rechtmäßigkeit der Abrechnung wurde ab sofort von der KV und nicht mehr vom Staatsanwalt geprüft. Ins Gesetz dazu kam dann die Formulierung, dass die KV, also die Plausibilitätskommission, ein Verfahren an den Staatsanwalt abgeben muss, wenn sie mit ihren eigenen Mitteln nicht mehr weiter kommt. Aber bis dahin ist das ein weiter Weg, der nur im Ausnahmefall eingeschlagen werden muss.

Wenn man jetzt den Durchsuchungs - Beschluss des Gerichtes liest, dann ist der Fall klar, allenfalls liegt hier Unwirtschaftlichkeit vor, aber kein Abrechnungsbetrug, weil die Leistung erbracht wurde. Ich zitiere wörtlich aus dem Durchsuchungsbeschluss: "Im Rahmen eines Plausibilitätsverfahrens der KV hat der Beschuldigte.......bereits eingeräumt, dass die EBM-Nummer 01100 auch dann abgerechnet wurde, wenn es sich lediglich (man beachte die Diktion bereits eingeräumt und lediglich) um ein rein zufälliges Zusammentreffen zwischen Arzt und Patient im Freizeitbereich (Kirchgang,Spaziergänge, Veranstaltungen) handelte, bei dem ein Patient über gesundheitliche Probleme berichtete. Weiter geht's und jetzt wird's interessant liebe Kolleginnen und Kollegen:
Wenn die betroffenen Patienten jedoch in der Lage waren, an Veranstaltungen teizunehmen oder Spaziergänge durchzuführen, kann davon ausgegangen werden, dass eine Inanspruchnahme gerade zur sog. "Unzeit" gar nicht erforderlich war. Weiterhin kann ohne das Vorhandensein von ärztlichen Instrumenten, Behandlungsunterlagen etc. eine ordnungsgemäße Untersuchung und Beratung bei Weitem nicht in allen Fällen durchgeführt worden sein.

01100 : Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten
- zwischen 19.00 und 22.00
- an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 7.00 und 19.00 Uhr, 555 Punkte

Wenn sich diese "Denke" (s.o. Veranstaltungen teilzunehmen, Spaziergänge...Inanspruchnahme gar nicht erforderlich war....ärztliche Instrumente, Behandlungsunterlagen) liebe Kolleginnen und Kollegen durchsetzt, dann können Sie sich gut vorstellen, welcher staatsanwaltliche Flächenbrand hier zum 3. Mal in RLP entstehen kann. Nur mit dem Unterschied, dass sich jetzt die KV nicht wehrt sondern anzeigt. Ich kann Ihnen nur empfehlen, die 1. Kategorie Dr. Werner Braunbeck zu studieren.
Wenn es so abläuft wie früher, dann werden Arzthelferinnen befragt. Eine beliebte Frage lautet: Wo haben Sie früher gearbeitet? Wurde dort die Ziffer genauso angesetzt? Und schon haben wir den nächsten Fall. Das läuft dann ohne die KV weiter und weiter und weiter....  

Von diesem geschilderten Fall habe ich durch Zufall erfahren. Wenn Ihnen Ähnliches widerfahren ist, oder Sie jemand kennen, der auch angezeigt wurde, dann melden Sie sich bei mir. Wir können nur gemeinsam etwas erreichen. Damals in den 80igern haben wir sogar eine Ärztegesellschaft RLP gegründet, die sich dann erfolgreich gewehrt hat.

Odysseus schrieb 28 August 2016

Es ist geradezu erschreckend, wie sich die Absicht der vor einigen Jahren erfolgten  " Restrukturierung"  fast in das Gegenteil  umkehrt:  Hochbezahlte, und durch Amtseid  (oder eine gleichwertige Erklärung) verpflichtete Funktionäre  u n s e r e r  Berufsvertretung liefern verdiente Mitglieder ohne Not  der öffentlichen  Strafverfolgung aus! -Gerade solche Auslegungsfragen der Gebührenordnung sollten und müssen intern geregelt werden, bei Bedarf natürlich auch mit materieller  Korrektur!

Ein positiver Sinn, oder  nur die Absicht, ein durchaus sichtbares Problem zu bessern und damit die immanente Konsistenz und Lösungskompetenz des KV Systems, gerade in der Zeit von Anfeindungen durch die Politik,  beweisend darzulegen , ist  in dieser Vorgehensweise  leider nicht zu finden. -

Lieber zeigt man mit dem Finger drauf : " Hallo St........, der da hat aber......ätsch!"

Solches soziales Verhalten  ist eine Erzierhungsaufgabe  der Eltern oder der KITA. Es verschwindet  normalerweise  spätestens mit dem zehnten Lebensjahr.  Jedenfalls  gehört es (eigentlich) nicht  in eine Personengruppe , die selbst einmal therapeutisch tätig war oder sogar noch ist und etwa im Bundesministerniveau  von unserem  Geld bezahlt  werden.

Hoffentlich setzt sich die Einsicht durch, dass wir verantwortliche Führungspersonen brauchen,  die wirklich als Person, sachlich und  zugewandt wirken, die mit Erfahrung und  menschlich-persönlicher Kompetenz  auch schwierige und ambivalante Situationen  erfolgreich und System-immanent  im Sinne des Ganzen zu lösen in der Lage sind !

Oder zumindest die Absicht, das zu tun, erkennen lassen.

Ausgrenzung, Brandmarkung, und ein Vorgehen, dass aus immanenter Sicht fast an Verrat denken lässt, sollten solchen, offiziellen Vertretern unserers Berufsstandes fremd sein!

Mörder schrieb 07 September 2016

Ihre Schilderung zur Abrechnung der Leistung nach der Nr. 01100 ist für mich unverständlich. Zum einen, dass es überhaupt zu einer Anzeige der KV kommen konnte, zum anderen die Argumentation des Durchsuchungsbeschlusses.

Sie räumen in Ihrem Beitrag ein, dass die Abrechnung der Leistung allenfalls unwirtschaftlich sei. Nicht einmal dies würde ich einräumen. Hätten die Angestellten in der KV ihre Arbeit korrekt und aufmerksam durchgeführt, hätten sie mit einem Vermerk eine solche Anschuldigung bereits ausräumen können.

Da es sich um eine wahrscheinlich seltene Abrechnungsziffer handelt, hätte man bei dem Kollegen Rücksprache halten können und sich erklären lassen, wie es zum Ansatz der Abrechnungs-Nr. gekommen ist. Entweder, man wäre dann zu dem gemeinsamen Entschluss gekommen: Korrekt oder Ändern.

Das Argument: Wenn die betroffenen Patienten jedoch in der Lage waren, an Veranstaltungen teilzunehmen oder Spaziergänge durchzuführen, kann davon ausgegangen werden, dass eine Inanspruchnahme gerade zur sog. "Unzeit" gar nicht erforderlich war. Diese Aussage ist eine Unverschämtheit!

Der Kommentar zur Leistung 01100 heißt ganz klar: Die Inanspruchnahme des Arztes durch den Patienten muss unvorhergesehen sein. Damit ist gemeint, dass die Initiative zu dieser Inanspruchnahme vom Patienten ausgehen muss. Ob es sich dabei um einen Notfall handelt oder nicht, spielt keine Rolle. Die Nr. 01100 kann also beispielsweise nicht abgerechnet werden, wenn Sie einen Patienten nach einem kleineren chirurgischen Eingriff darum bitten, nach der Sprechstunde gegen 20 Uhr zwecks Befundkontrolle anzurufen.  

Vielleicht sollten sich hier alle Verantwortlichen überlegen, ob sie sich tatsächlich von der KV RLP (in Persona Ultes-Kaiser) instrumentalisieren lassen.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 11 September 2016

Der angehängte Artikel in der Rheinpfalz greift das Vorstandsproblem auf und auch die Veröffentlichung des nicht öffentlichen Teils der VV vom 16.3.2016. Alles nur Wahlkampf? Sicherlich nicht!

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aquarius schrieb 12 Oktober 2016

Audiatur et altera pars: es kann trefflich darüber spekuliert werden, ob die Abrechnung der Ziffer 01100 ein "Versehen" war, wenn man zusammen die Krichenbank gedrückt hat und gefragt hat "wie gehts denn heute.." Wenn es wirklich selten war, dass dies zur Abrechnung der Ziffer geführt hat, mag das ja so gelten, ist für mich aber doch erheblich irritierend. Wenn es aber "öfter" oder gar "oft" war, sehe ich hier einen Drang zur Bereicherung auf Kosten anderer, der mit "Unwirtschaftlichkeit" nicht mehr zu erklären ist und sich nicht dahin herunterspielen lassen sollte.

Ich sehe in einem solchen Verhalten eine Delinquenz. Wer so abrechnet, schädigt bei der Kopfpauschale nicht die Allgemeinheit, sondern jeden von uns, der sich an die Vorgaben hält, die man hier gar nicht schönreden sollte.

Delinquenz sollte sanktioniert werden, und nicht nur mit einem Vorschlag zu einer geänderten Abrechnung. Ob es der Staatsanwalt sein muss, ist die Frage, aber wenn ein Kollege sich nicht von Anstand leiten lässt, muss ein Korrektiv her.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 16 Oktober 2016

Nocheinmal: Die Plausibilität überprüft nur ob die Leistung überhaupt erbracht wurde. Die Leistungen wurden in diesem Fall erbracht. Evtl. liegt Unwirtschaftlichkeit vor, weswegen die KV einen Regress von 80.234,55 EUR festgesetzt hat, der wohl auch schon bezahlt wurde.
Die Formulierung der Richterin "Wenn die betroffenen Patienten jedoch in der Lage waren, an Veranstaltungen teizunehmen oder Spaziergänge durchzuführen, kann davon ausgegangen werden, dass eine Inanspruchnahme gerade zur sog. "Unzeit" gar nicht erforderlich war. Weiterhin kann ohne das Vorhandensein von ärztlichen Instrumenten, Behandlungsunterlagen etc. eine ordnungsgemäße Untersuchung und Beratung bei Weitem nicht in allen Fällen durchgeführt worden sein" muss man sich doch mal genau überlegen. Was könnte sich denn daraus für unsere tägliche Praxis ergeben.

Zur Erinnerung: Bei dem Kollegen Braunbeck (s. eigene Kategorie) hat die Staatsanwältin im Op-Raum auf dem Bauch gelegen und die Fugen der verlegten Fliesen vermessen, und sie hat doch tatsächlich einige Fugen mit einer Ausbuchtung gefunden, so dass an dieser Stelle die vorgeschriebene mm-Norm überschritten wurde, was dann in der Anklageschrift nachzulesen war.

Und bitte nicht vergessen: Es werden immer die MFA's verhört, die Frage "wo haben Sie früher gearbeitet?" ist obligat und "dort auch so abgerechnet?" Schon hatten die Staatsanwälte weitere Adressen...

Mein Fazit: Staatsanwalt muss die absolute Ausnahme sein und wirklich nur dann, wenn die Plausi-Kommission mit eigenen Mitteln den Fall nicht klären kann.

Wer Interesse hat an dem Buch Der Fall Dr. med. B., schreiben Sie mir, ich habe noch einige Exemplare.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 27 November 2016

Interessante Meldung am 27.11.2016

Ich traf dieser Tage eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter der KV RLP, die/ der mir erzählte, dass die Vorsitzende den KV Mitarbeitern verboten habe dias Ärzte Portal RLP www.aerzte-rlp.de zu lesen.  

Dr. Günter Gerhardt schrieb 29 November 2016

Schauen Sie sich liebe Kolleginnen und Kollegen diese Sendung "Whistleblower - Die Einsamkeit der Mutigen" mal in der ARD Mediathek an."

Ist die-/ der- jenige, die/ der den Mitschnitt des nichtöffentlichen Teils der VV vom 16. März 2016 auf dieses Portal gestellt hat, nicht auch ein mutiger Whistleblower?

Die Meinung dazu all derjenigen, die sich diesen Film anschauen würde mich interessieren, v.a. soll die Politik hier mit einem Gesetz zum Schutz der Whistleblower reagieren, und wenn ja, wie?

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Number2 schrieb 30 November 2016

Glasnost oder Transparenz - das ist hier die Antwort!

In dieser Zeit lässt sich die Transparenz nicht mehr aufhalten und das ist richtig so. Die modernen Medien machen es möglich und die Aufklärung hält Einzug.

Gut so!

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