"Die Verantwortung für die Verschriebenen Arzneimittel liegt unverändert beim jeweils verschreibenden Arzt", heißt es in der KBV Information für die Praxis.
Medizinrechtsexperte Dr. Ingo Pflugmacher: "Rechtlich ändert der Medikationsplan zunächst nichts. Gibt es einen Medikationsplan und er dem Arzt vor, dann muss dieser die Informationen daraus auch bei der eigenen Verordnung berücksichtigen".
Bei komplizierten Fällen, insbesondere mit vielen verordneten Medikamenten "kommen wir in einen Bereich, wo es zu einer Haftungsfrage werden kann, eine Arzneimitteldatenbank mit Hinweisen auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen in der Praxis zu verwenden".
Keine Frage liebe Kolleginnen und Kollegen, aus unserer medizinischen Sicht macht ein Medikationsplan Sinn. Hiergegen würde ich mich auch nicht verweigern wollen, aber der Rattenschwanz stört mich der meistens von schlauen Juristen ins Feld geführt wird. Das sind die WENNS UND ABERS im Konjunktiv, die uns schon wieder den Praxisalltag vergällen, uns mit einem Bein im Knast stehen lassen.
Deshalb spreche ich von Verweigerung.