Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

Im Rahmen der Facharztweiterbildung wurde ich auf sog. Nebenbestimmungen hingewiesen. Um eine Weiterbildungszeit anerkennen zu lassen, sind einerseits eine Weiterbilderin / ein Weiterbilder mit entsprechender Befugnis "Notwendig" und andererseits:  "Nebenbestimmungen sind zulässig" (O-Ton WBO). Nur sind diese nicht öffentlich zugänglich und auf Nachfrage werden diese (von den LAEK) nicht ausgehändigt. So what? Was ist unter diesen Nebenbestimmungen zu verstehen und weshalb verhindern diese (da keine Kenntnis von diesen) eine Zulassung zum kollegialen Fachgespräch? Muss eine Weiterbildungsermächtige / ein Weiterbildungsermächtigter eine Facharztanwärterin / eine Facharztanwärter darauf hinweisen? Was kann man unternehmen, wenn das nicht erfolgte und so eine Weiterbildungszeit nicht anerkannt wird (von einer LAEK)?

Für eine rege Diskussion und Antworten wäre ich sehr dankbar! Denn ich bin nicht die/der Einzige, der davon betroffen ist.

glueckspilz