Erweiterte Förderung von ärztlicher Weiterbildung ab 1.7. in HA Praxen, ab 1.10. in FA Praxen.
Mindestförderdauer 12 Monate.

Zur Refinanzierung des Aufwands sollen Praxen eine Erweiterung der RLV beantragen können.

Kassen, KVen und Kliniken kostet der Ausbau der Förderung der Weiterbildung Millionen.