Das Streikverbot für Beamte ist verfassungsgemäß. Heißt das wir dürfen auch nicht streiken?
Für uns gilt, so die Meinung des Juristen und Vorstands der MEDI-Verbund AG Frank Hofmann, der sog. Schutzbereich nach Artikel 9 Grundgesetz (GG): "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet."