Das Problem liegt in der Aufteilung der Mehrkosten auf die fach- und hausärztlichen Honorartöpfe.
Gemäß aktuell gültiger Beschlusslage der KBV werden die anfallenden Mehrkosten in RLP nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zur Honorartrennung, sondern einfach hälftig zwischen HÄ und FÄ aufgeteilt. Die KBV-Zahlen zur Ausgabenentwicklung im Labor sprechen eine deutliche Sprache: Die Ausgaben sind im Labor von IV 2013 - IV 2014 bei HÄ um 4,3 MIO € gestiegen und bei FÄ um 27,2 MIO €.
Burkhard Zwerenz stellt die Frage, ob Laboruntersuchungen nicht generell aus dem EBM ausgelagert werden sollten.
Dass BSG hat schon in der Vergangenheit entschieden, dass die veranlassten Leistungen in der Verantwortung des Überweisungsnehmers liegen.