Eine Reform der GOÄ ist seit Jahren ein Thema. Im November 2013 war das erste Mal die Rede von einem robusten Einfachsatz als Basis für die Leistungsbewertung. Dieser Wert soll den durchschnittlichen Aufwand bei einer Leistung abbilden. Hier hätte man eigentlich schon hellhörig werden müssen, aber Beteuerungen wie die des Vorstandsvorsitzenden des PKV-Verbandes Uwe Laue „ein Kernpunkt für die GOÄ ist die fortlaufende Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts" trübten den Blick, genauso wie die Beteuerungen unseres Kammerpräsidenten Frank Ulrich Montgomery auf dem Deutschen Ärztetag im Mai 2014, dass es bei der GOÄ Novelle keine Verlierer geben werde. 2015 nach der Sommerpause sickerten dann Infos durch, dass es mit dem immer mal wieder prognostizierten zweistelligen Honorarplus wohl nichts wird und als vorläufige Krönung sprach die BÄK plötzlich davon, dass der Paragrafenteil im Vergleich zu dem kursierenden GOÄ-Entwurf noch stark geändert worden sei. Mit Recht wurde von großen Teilen der Ärzteschaft eine umfassende Aufklärung gefordert z.B. in Form eines Sonder-Ärztetages. Den lehnte der GOÄ Verhandlungsführer Dr. Theodor Windhorst ab, weil das „politisch sofortigen Stillstand" bedeuten würde. Er fand dann doch statt am 23.1.2016 (s. dazu in der angehängten Datei ein wie immer ins Schwarze treffende Kommentar von Helmut Laschet von der ÄZ). Den kann man einfach zusammenfassen mit: Funktionäre dafür, Basis dagegen.Ein dagegen gerichteter Antrag aus der Ärztekammer Berlin, der die komplette Streichung aller Reformelemente forderte, wurde in der Abstimmung mehrheitlich um die wesentlichen Inhalte einschließlich der Begründung gekürzt. Daraufhin zog Dr. Elmar Wille, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin seinen Antrag mit den Worten zurück "das ist nur noch ein Torso". Zur Entscheidung übrig blieb (wir sind immer noch auf dem Sonderärztetag) nur noch der Leitantrag des Vorstandes der BÄK. Danach wurde die Bundesregierung (gute Idee!) mal wieder aufgefordert, die GOÄ Novelle noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode in Kraft zu setzen. Eine erneute Vorlage beim Ärztetag im Mai 2016 wurde am Ende des Sonderärztetages ausdrücklich aus Zeitgründen abgelehnt.
Das liebe Kolleginnen und Kollegen ist und war ein plamabler, unprofessioneller Auftritt der BÄK und einiger Landesärztekammern, nicht im Sinne ihrer Mitglieder.
Bitte denken Sie dran, bald wird gewählt!
Noch einige Bemerkungen zur GOÄ: Die derzeitig noch gültige GOÄ hat auch durchaus erhaltenswerte Elemente, sie ist bewusst kein verbindlicher Leistungskatalog und kann durch Analogziffern flexibel geregelt werden. Eine Ausgabenbudgetierung für die PKV und die Beihilfe gibt es nicht. In Zukunft soll es dann nur noch den schon erwähnten robusten Einfachsatz geben, eine Steigerung soll nur noch um Faktor 2 möglich sein, vorher soll das aber - „aufgrund der objektiven Schwere des Einzelfalles" - eine GeKo (= Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ) prüfen. Sie erfasst auch regelmäßig die Honorarentwicklung und gibt auf dieser Grundlage 2x jährlich Empfehlungen (Über- und Unterbewertungen) zur Anpassung und Weiterentwicklung der GOÄ. Wer jetzt an die GKV Institutionen Bewertungsausschuss und Gemeinsamer Bundeszuschuss denkt, liegt richtig. Doch wollen wir das? Die Beziehung zwischen Arzt und Patient ist derzeit noch eine reine vertragliche, in die die PKV nicht eingreifen kann.
Für den Erhalt des Dualismus PKV/ GKV haben wir uns eingesetzt. Dieses Engagement erscheint jetzt vor dem Hintergrund all der Ereignisse rund um die GOÄneu sinnlos gewesen zu sein. Ich selbst habe schon 2012 gefordert, für den Erhalt der PKV öffentlich einzutreten. Wir wollten keine Bürgerversicherung. Auf 2 Ärztetagen 2012 und 2013 war der „Erhalt des dualen Systems" ein dominantes Thema, am 28.5.2013 wurde in den Tagesthemen über den Ärztetag und diese Thematik berichtet, nach der Bundestagswahl 2013 wurde in den Koalitionsgesprächen die Bürgerversicherung begraben, der SPD wurden dafür als Trostpflaster die Terminservicestellen präsentiert, wie wir sie jetzt haben.
Die Ärzte-Aktion des ÄND unterzeichnet von Dr. Rüdiger Pötsch (s. angehängte Datei) ist ein Signal, dass es noch Kollegen gibt, die was "bemerken" und nicht nur "machen kann man eh nix" denken, und keine Angst haben vor der Kammer oder KV ("ich mache nix, die stellen mir nach"). Unterschreiben (oder Anklicken wie auf diesem Portal) ist nicht schlecht, reicht aber nicht.
Bleiben Sie für den Anfang erst mal Stammgast auf diesem Portal, und schreiben Sie Ihre Meinung, Ihre Erlebnisse mit der Kammer, der KV, den Krankenkassen, Ihrem Arbeitgeber, der Uni.... geht auch anonym