Am 17.11.2016 ist keine Fraktion im Bundestag mit dem Regierungsentwurf für das Heil- und Hilfsmittelgesetz zufrieden.
330 000 Heilmittelerbringer stünden unter "starkem finanziellen Druck" meint Roy Kühne (Physiotherapeut) von der CDU. Das ist doch mal ein starkes Argument, nur zu blöd, dass wir Ärzte den Regress bekommen und bezahlen müssen.
Martina Stamm-Fibich von der SPD vermisst eine Regelung, die den Status externer Hilfsmittelberater der Kassen definiert. Sie dürften nur im Sinne der Qualitätssicherung beraten aber nicht dazu eingesetzt werden, auf Kosten der Versicherten zu sparen. Aha, sparen ist unnötig, nur, den Regress zahlen wir.
Birgit Wöllert von den LINKEN vermisst im Gesetzentwurf eine substanzielle Stärkung der Kompetenzen von Heilberufen. Gehören wir Ärzte zu den Heilberufen?
Elisabeth Scharfenberg von den Grünen monierte, dass Therapeuten erst nach der ärztlichen Diagnose über die geeignete Behandlungsmethode entscheiden (na, wie denn sonst? Sollen zukünftig Patienten zuerst zum Physiotherapeuten und dann für die Verordnung zum Arzt)
Am 30.11.2016 und im Februar 2017 geht es weiter.
Anfang der 70.iger stand im stern unter der Überschrift "Die Beutelschneider" : "Sie sind es die die Diagnose stellen, die die weitere Behandlung verordnen..." Als Student dachte ich schon damals "Ja wer denn sonst? Wenn ich ein Brot brauche gehe ich zum Bäcker und zum Tanken fahre ich an die Tankstelle. Wenn ich jetzt aber beim Bäcker tanken will, mache ich doch etwas falsch, oder?"
Wieviele Backen wollen wir liebe Kolleginnen und Kollegen denn noch hinhalten bevor wir zumindest mal drüber nachdenken wie man sich gemeinsam wehren könnte?