Medikationsplan

Ein Euro pro Quartal pro Patient erhalten wir für das Erstellen eines Medikationsplanes. Das schreit förmlich nach Verweigerung!

Ab 1.10.2016 müssen wir Patienten, die mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, einen Medikationsplan ausstellen.
Optional sind Angaben zum Handelsnamen, zu Hinweisen und zum Behandlungsgrung.

Der Medikationsplan soll auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten.
Selbstmedikation vermerken, wenn medizinisch notwendig.
Aktualisierung nur Pflicht bei Kenntnis von Veränderungen, Rabattverträge zwingen nicht zur Aktualisierung.
Apotheker kann Änderungen auch handschriftlich vornehmen, z.B. Rabattvertragsarzneimittel, Selbstmedikation muss er auf einem gesonderten Blatt vermerken, Arzt muss das übernehmen,wenn medizinisch notwendig.
Vollständigkeit und Aktualität müssen vom erstellenden Arzt nicht gewährleistet werden.
Barcode erleichtert Aktualisierung, entsprechender Scanner zunächst nicht Pflicht, wenn Aktualisierung anderweitig erfolgt.

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