Tarifeinheitsgesetz

Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert.

Wir Vertrags- Kassen- ärzte dürfen nicht streiken, darauf haben wir mit dem Inkrafttreten des Kassenarztrecht-Gesetzes am 23.5.1955 verzichtet.

Angestellte Ärztinnen und Ärzte, vertreten durch die Spartengewerkschaft Marburger Bund (MB), dürfen streiken. Vor dem Hintergrund der Ereignisse rund um die Lokführergewerkschaft GDL, die mit ihren Streiks 2015 die halbe Republik lahmlegte, hat am 11.7.2017 das Bundesverfassungsgericht das Tarifeinheitsgesetz  gegen die Zersplitterung bei den Gewerkschaften bestätigt.
Das Tarifeinheitsgesetz wurde geschaffen, als Piloten und Lokführer abwechselnd den Verkehr lahmlegten: Nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Betrieb soll seither den Ton angeben.
Damit die Interessen von Flugbegleitern, angestellten Ärzten, Piloten und Lokführern auch in einem Mehrheitstarifvertrag zur Geltung kommen, muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 einen passenden Mechanismus finden, damit die Rechte der Spartengewerkschaften gestärkt werden.

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